Alkohol am Steuer: Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen
Alkohol und Auto fahren? Keine gute Idee. Wer fährt, sollte am besten die Finger davon lassen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.
Laut dem Bußgeldkatalog ist das Autofahren mit einem Promille-Wert von 0,3 noch erlaubt. Das betrifft aber nur alle Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind. Bereits bei einem Promille-Wert von 0,3 ist in der deutschen Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit die Rede. Fahrfehler drohen häufig ab einem gewissem Promille-Wert. Dieser hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gewicht des Fahrers, der Geschwindigkeit des Fahrzeugs, der Verkehrsdichte und den Witterungsbedingungen.
Schon solch geringe Mengen Alkohol im Blut können:
- die Sehleistung leicht vermindern,
- die Hörleistung geringfügig einschränken,
- Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit herabsetzen und
- die Risikobereitschaft erhöhen
Sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit nicht erfüllt, so droht Ihnen bei einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille in aller Regel auch kein Bußgeld. Es sei denn, Sie befinden sich noch in der Probezeit.
Promillegrenze
Als Ordnungswidrigkeit gilt Alkohol am Steuer erst bei 0,5 Promille und mehr, wenn alternativ keine Trunkenheit vorzuwerfen ist. Spätestens jedoch ab 1,1 Promille ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Dann ist die Grenze zur Strafbarkeit in jedem Fall überschritten.
Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahrer in der Probezeit müssen sich an ein striktes Alkoholverbot am Steuer halten.
Hier einmal eine Übersicht über die Strafen beim Alkohol am Steuer:
Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte |
mehr als 0 Promille in der Probezeit* | 278,50 € | – | 1 |
mehr als 0 Promille bei einem Alter unter 21 Jahren* | 278,50 € | – | 1 |
erstmalig mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer aufgefallen | 528,50 € | 1 Monat | 2 |
… beim zweiten Mal | 1053,50 € | 3 Monate | 2 |
… beim dritten Mal | 1578,50 € | 3 Monate | 2 |
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)** | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis ein Jahr | a) bis 6 Monate oder | a) 2 oder |
Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre | a) bis 6 Monate oder | a) 2 oder |
Daher gilt: Wer trinkt, fährt nicht! Die Folgen können nicht nur für den alkoholisierten Fahrer, sondern auch für Unbeteiligte schwerwiegend sein.
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