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Alkohol am Steuer: Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen

Alkohol am Steuer: Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen

Alkohol und Auto fahren? Keine gute Idee. Wer fährt, sollte am besten die Finger davon lassen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.

Laut dem Bußgeldkatalog ist das Autofahren mit einem Promille-Wert von 0,3 noch erlaubt. Das betrifft aber nur alle Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind. Bereits bei einem Promille-Wert von 0,3 ist in der deutschen Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit die Rede. Fahrfehler drohen häufig ab einem gewissem Promille-Wert. Dieser hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gewicht des Fahrers, der Geschwindigkeit des Fahrzeugs, der Verkehrsdichte und den Witterungsbedingungen.

Schon solch geringe Mengen Alkohol im Blut können:

  • die Sehleistung leicht vermindern, 
  • die Hörleistung geringfügig einschränken,
  • Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit herabsetzen und 
  • die Risikobereitschaft erhöhen
 

Sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit nicht erfüllt, so droht Ihnen bei einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille in aller Regel auch kein Bußgeld. Es sei denn, Sie befinden sich noch in der Probezeit.

Promillegrenze

Als Ordnungswidrigkeit gilt Alkohol am Steuer erst bei 0,5 Promille und mehr, wenn alternativ keine Trunkenheit vorzuwerfen ist. Spätestens jedoch ab 1,1 Promille ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Dann ist die Grenze zur Strafbarkeit in jedem Fall überschritten.

Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahrer in der Probezeit müssen sich an ein striktes Alkoholverbot am Steuer halten.

Hier einmal eine Übersicht über die Strafen beim Alkohol am Steuer:

Ver­stoß

Buß­geld

Fahrverbot

Punk­te

mehr als 0 Pro­mille in der Probe­zeit*

278,50 €

1

mehr als 0 Pro­mille bei einem Alter unter 21 Jahren*

278,50 €

1

erst­malig mit 0,5 oder mehr Pro­mille am Steuer auf­ge­fallen

528,50 €

1 Monat

2

… beim zwei­ten Mal

1053,50 €

3 Monate

2

… beim drit­ten Mal

1578,50 €

3 Monate

2

Trunken­heit im Verkehr (§ 316 StGB)**

Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis ein Jahr

a) bis 6 Monate oder
b) Fahr­er­laub­nis­ent­zug

a) 2 oder
b) 3

Gefähr­dung im Straßen­verkehr (§ 315c StGB)

Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis fünf Jahre

a) bis 6 Monate oder
b) Fahr­er­laub­nis­ent­zug

a) 2 oder
b) 3

Daher gilt: Wer trinkt, fährt nicht! Die Folgen können nicht nur für den alkoholisierten Fahrer, sondern auch für Unbeteiligte schwerwiegend sein.

Warum Bußgeld-Experten

Bussgeld Experten Grafik 56%

Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:

Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.
Bussgeld Experten Deutschland

Was bedeutet das für Sie? Die Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich!

Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzugs sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.

PDF Bußgeldkatalog

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