Bußgeldbescheid erhalten: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Jeder hat das Recht, einen Anwalt einzuschalten, sobald man einen Bußgeldbescheid erhalten hat. Oftmals sind die Messergebnisse fehlerhaft oder Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Mithilfe eines Anwalts können diese schnell und sicher geprüft werden. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht kann im Rahmen einer oft kostenlosen Erstberatung Ihren Fall beurteilen und verlässlich einschätzen, wie es um die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch steht.
1. Finanzielle Frage
Je nach Bußgeldsumme oder wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, empfiehlt es sich auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten. Dabei stellt sich aber eben oft die Frage, ob es sich u.a. aufgrund der dabei entstehenden Kosten überhaupt lohnt. Bei einem geringen Bußgeld ist es meistens aus finanzieller Sicht nicht wirklich sinnvoll, denn oftmals liegen die Kosten für einen Anwalt höher als für das Bußgeld selbst. Handelt es sich jedoch um ein höheres Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.
Warum Bußgeld-Experten
Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:
Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.Was bedeutet das für Sie? Die Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich!
Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzugs sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.
2. Frage zur Rechtsschutzversicherung
Möchten Sie einen Anwalt mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beauftragen, so stellt sich die Frage, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, von der die Anwaltskosten übernommen werden können. Sie sollten also schnellstmöglich prüfen, ob in den Leistungen auch die Kostenübernahme für einen Anwalt in Verkehrsrecht inbegriffen ist. Ist das der Fall, so sollten Sie nicht zögern, sondern die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
PDF Bußgeldkatalog
3. Alles auch eine Frage der Zeit
Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids muss Einspruch eingelegt werden. Wenn der Einspruch nicht rechtzeitig eingelegt worden ist, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Das Bußgeld ist somit fällig und die Hilfe eines Anwalts nicht mehr nötig. Sollte das Verfahren nicht nach dem eingelegten Einspruch eingestellt werden, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Sofern das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält, kann es durch Beschluss entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft nicht widersprechen.