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Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg

Normalerweise sind Punkte etwas Gutes. Doch hier gilt: Weniger ist mehr. Was sie dazu wissen sollten. Wir klären auf.

1. So kommt es zu Punkten in Flensburg

Rotlichtverstoß, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung … Die Liste mit Gründen für Punkte in Flensburg ist lang. Doch nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister. Eingetragen werden nur jene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden.

Abhängig von der Schwere des Verstoßes, werden ein bis drei Punkte fällig. Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot haben i.d.R. einen Punkt zur Folge, während eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot zwei Punkte in Flensburg einbringt. Straftaten führen mindestens zu zwei, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu drei Punkten.

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2. Punktestand abfragen

Es mag sein, dass Sie mal eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, die einen oder auch mehrere Punkte zur Folge hatte, jedoch nicht wissen, wie viele Punkte sich aktuell auf Ihrem „Konto“ befinden. Um dies in Erfahrung zu bringen, können Sie entweder einen schriftlichen Antrag per Post stellen oder online Antrag auf Auskunft stellen.

In beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Deshalb ist eine Auskunft am Telefon oder per Fax auch grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Antrag benötigen Sie zur Bestätigung Ihrer Identität entweder eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder eine gut lesbare Kopie des Personalausweises oder Passes. Ersteres ist dabei kostenpflichtig. Haben Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, können Sie Ihre Identität digital bestätigen lassen und einen Online-Antrag stellen.

3. Ermahnung, Verwarnung, Entziehung

Je nachdem wie hoch der Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung ist, kann es zu unterschiedlichen Maßnahmen kommen. Bei 4 bis 5 Punkten wird eine Ermahnung ausgesprochen, welche Sie dazu auffordert, Ihr Verhalten zu ändern. Hiermit geht das Angebot einher, an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau teilzunehmen. Bei 6 bis 7 Punkten erhalten Sie eine Verwarnung. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist nun nicht mehr möglich. Haben Sie die Grenze von 8 Punkten erreicht, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Eine erneute Ausstellung ist frühstens nach sechs Monaten möglich und setzt eine positive MPU voraus, die bestätigt, dass Sie wieder dazu in der Lage sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

PDF Bußgeldkatalog

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4. Abbau von Punkten

Der aktive Abbau von Punkten ist lediglich durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich. Die Teilnahme setzt voraus, dass Sie maximal fünf Punkte haben und ist nur alle fünf Jahre möglich. Haben Sie also mehrere Punkte gesammelt, können Sie diese nicht einfach durch wiederholte Seminarteilnahme abbauen.

Die gute Nachricht ist, dass einmal gesammelte Punkte nicht ein Leben lang auf dem Punktekonto verbleiben. Je nachdem, wie viele Punkte Sie auf einmal erhalten haben, gelten unterschiedliche Tilgungsfristen. Sind diese abgelaufen, verfallen die entsprechenden Punkt. Die Fristen sind dabei starr, was bedeutet, dass sie sich nicht automatisch verlängern, wenn ein weiterer Punkt hinzukommt. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die einen Punkt zur Folgen hatte, gilt eine Tilgungsfrist von zweieinhalb Jahre. Doppelt so lang ist die Frist bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten. Haben Sie aufgrund einer Straftat Ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen und drei Punkte in Flensburg erhalten, gilt eine Tilgungsfrist von zehn Jahren.

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