Der Bußgeldbescheid
Bußgelder sind unser Fachgebiet. Doch was sollten auch Sie unbedingt wissen? Wir klären auf.
1. Gründe für einen Bußgeldbescheid
Einem eingehenden Bußgeldbescheid geht in der Regel eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit voraus, z.B. der Verstoß gegen die gegebene Höchstgeschwindigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Gründe für einen Bußgeldbescheid sind ebenso zahlreich wie unsere Tätigkeitsbereiche und können je nach Schwere des Vergehens unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es fängt mit Geldstrafen an und reicht über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Das kann erstmal unangenehm klingen. Doch die gute Nachricht ist, dass bis zu 56% der Bußgeldbescheid aufgrund gemachter Fehler rechtlich anfechtbar sind.
Warum Bußgeld-Experten
Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:
Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.Was bedeutet das für Sie? Die Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich!
Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzug sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.2. Fehler bei Bußgeldbescheiden
Fehler bei Bußgeldbescheiden sind keine Seltenheit. Ganz im Gegenteil. Im Jahr 2017 waren mehr als 3,5 Millionen der circa 4,4 Millionen ausgestellten Bußgeldbescheide fehlerhaft. Ein kleiner Anteil hatte sogar so schwerwiegende Fehler, dass die Bescheide überhaupt nicht gerechtfertigt waren. Haben Sie als Empfänger also Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheides, können Sie diesen durch einen Anwalt prüfen lassen und Ihre Chancen auf Einspruch ermitteln.
3. Fristen für den Einspruch
Sollten Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie die gesetzliche Frist von 14 Tagen beachten. Diese Frist beginnt bei Bußgeldbescheiden, die per Einschreiben zugestellt wurden, mit dem Tag der Annahme und bei Bescheiden, die regulär per Post zugestellt wurden, drei Tage nach Absendedatum. Bis zum Ende der Frist muss Ihr Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, kalkulieren Sie also lieber ein bisschen mehr Zeit für den Versand von Unterlagen ein. Ist die Frist einmal vergangen, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig und Sie haben bis auf wenige Ausnahmen keine Möglichkeit mehr, Einspruch einzulegen.
PDF Bußgeldkatalog
4. Probleme mit Mustervorlagen
Sollten Sie auf professionellen Rechtsbeistand durch einen Anwalt verzichten wollen, können Sie für den Einspruch auch vorgefertigte Mustervorlagen verwenden. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass diese weniger individuell sind und eventuell Fehler enthalten, die den Erfolg Ihres Einspruchs gefährden. Ist der Erfolg des Einspruchs für Sie also ein besonders großes Anliegen, weil Sie beispielsweise beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, können Sie mithilfe eines Fachanwaltes sicherstellen, dass der Einspruch selbst keine Fehler enthält. Die Erfolgsaussichten steigen dadurch maßgeblich und Sie erhöhen Ihre Chance, einem drohenden Fahrverbot zu entgehen.
5. Erfolgreiche Einsprüche
Ob Ihr Einspruch schließlich erfolgreich ist oder nicht, kann sich an verschiedenen Stellen des Verfahrens klären. Die erste Entscheidung über Ihren Einspruch geschieht im sogenannten Zwischenverfahren, bei dem die zuständige Behörde Ihren Einspruch prüft und diesen entweder genehmigt oder ablehnt. Sollte Ihrem Einspruch hier nicht stattgegeben werden, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben und es kommt zur Hauptverhandlung, bei der die Beweismittel vor Gericht geprüft werden. Die Entscheidung über Freispruch, Verfahrenseinstellung oder Verurteilung schließt direkt daran an und stellt in der Regel das Ende des Verfahrens dar. Sollten Sie das Urteil nicht akzeptieren, haben Sie jedoch noch die Möglichkeit, mit einer Rechtsbeschwerde dagegen vorzugehen. In diesem Fall muss ein höhere Gericht über Ihren Fall entscheiden.