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Die allgemeine Verkehrskontrolle

Die allgemeine Verkehrskontrolle

Es gibt angenehmeres. Doch eine Verkehrskontrolle ist erstmal kein Grund zur Sorge. Was genau Sie dabei beachten müssen? Wir klären auf.

1. Die Aufforderung anzuhalten

Ein blinkendes Licht im Rückspiegel und ein Signal, welches Sie zum Anhalten auffordert. Dies sind die ersten Anzeichen dafür, dass Sie für eine allgemeine Verkehrskontrolle ausgewählt wurden und erstmal kein Grund zur Beunruhigung. Denn die gute Nachricht lautet, dass die Aufforderung anzuhalten meistens nicht mit Ihrem eigenen Verhalten im Straßenverkehr zusammenhängt. Sie müssen sich also nicht panisch fragen, was Sie falsch gemacht haben könnten. Sind Sie sich jedoch eines Fehlverhaltens Ihrerseits, z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bewusst, heißt es nichtsdestotrotz: Ruhe bewahren und der Aufforderung der Polizei nachkommen. Denn an dieser Stelle die Flucht zu ergreifen und einfach weiterzufahren wäre ein weitaus schlimmeres Vergehen und hätte in jedem Fall rechtliche Konsequenzen.

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Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.
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2. Ihre Pflichten bei der Verkehrskontrolle

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle haben Sie als Fahrer eine Reihe von Pflichten – die erste kennen Sie bereits. Nachdem Sie der Aufforderung anzuhalten nachgekommen und an einer geeigneten Stelle zum Stehen gekommen sind, sollten Sie das Radio und den Motor ausschalten. Lassen Sie die Fensterscheibe runter und warten Sie, bis der Polizeibeamte auf Sie zukommt. Sie können erst einmal im Auto bleiben – es sei denn, der Beamte fordert Sie dazu auf, auszusteigen. In diesem Fall müssen Sie der Bitte nachkommen.

Da eine allgemeine Verkehrskontrolle die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll, umfasst sie in der Regel eine Überprüfung des Fahrers sowie des Fahrzeugs. Sie sind also dazu verpflichtet, dem Beamten alle wichtigen Dokumente vorzuzeigen. Sie müssen entsprechend Ihre Personalien, Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere offenlegen. Um die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, müssen Sie dem Polizeibeamten zudem die Möglichkeit geben, die Ausstattung des Autos zu überprüfen und nachzuschauen, ob Sie Verbandskasten und Warndreieck mit sich führen.

Beachten Sie, dass Sie als kontrollierte Person zwar einige Pflichten haben, sich jedoch in keinem Fall selbst belasten müssen. Sie müssen dementsprechend nicht allen Aufforderungen der Polizei nachkommen. Die Beamten sind außerdem dazu verpflichtet, Sie zu Beginn der Kontrolle über diesen Punkt zu informieren. Sollte Ihnen also bewusst sein, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten, können Sie diese verweigern oder zu einem bestimmten Punkt schweigen. Wichtig ist nur, dass Sie grundsätzlich freundlich und bezüglich anderer Dinge kooperativ bleiben.

PDF Bußgeldkatalog

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3. So verhalten Sie sich bei einer Verkehrskontrolle

Grundsätzlich gilt es, Ruhe zu bewahren und freundlich zu bleiben. Kommen Sie Ihren Pflichten nach und verweigern Sie wirklich nur Aussagen, die Sie selbst belasten würden. Drücken Sie sich mit Bedacht aus und vermeiden Sie emotionale oder übereilte Aussagen, die die Beamten angreifen oder Sie selbst belasten können. Eine Verweigerung oder aktive Behinderung der Kontrolle kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden und somit zu einem Strafverfahren führen. Die Verkehrskontrolle selbst ist also in der Regel das geringere Problem. Sollte im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verstoß festgestellt werden und es zu einem Bußgeldbescheid kommen, können Sie uns zeitnah kontaktieren. Unser Team aus Fachanwälten prüft, ob ihr Bußgeldbescheid anfechtbar ist und ob sich mögliche Konsequenzen anfechten lassen.

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