Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wissen nicht, ob Sie Einspruch einreichen sollen? Diese Gründe sprechen dafür. Wir klären auf.
1. Lohnt sich ein Einspruch?
Dies Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – schließlich hängt die Antwort immer von Ihrer persönlichen Situation sowie den möglichen Folgen eines Bußgeldbescheides ab. Haben Sie lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen und müssen infolgedessen ein Bußgeld zahlen, mag es Ihnen den Aufwand eines Einspruchs nicht wert sein. Doch insbesondere, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen, kann sich ein Bußgeldbescheid negativ auf Ihr Leben auswirken und im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen. In solchen Fällen, sollte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ernsthaft in Erwägung ziehen. Immerhin stehen Ihre Chancen gut. Denn bis zu 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und damit anfechtbar – eine Möglichkeit, die Sie sich besser nicht entgehen lassen.
Warum Bußgeld-Experten
Darum lohnt sich die Prüfung Ihres Bescheides:
Bis zu 56% aller Bußgelder sind rechtlich angreifbar. Dies ergab ein verblüffender Feldversuch der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT). Die Ursachen hierfür sind vielfältig: von technischen Fehlern, bis hin zu Formfehlern oder auch mangelnder Beweisführung konnten zahlreiche Schwachstellen der Bußgeldbescheide festgestellt werden.Was bedeutet das für Sie? Die Prüfung des Bußgeldbescheides lohnt sich!
Unsere Partneranwälte kennen die Schwachstellen der Bußgeldbescheide und helfen Ihnen kompetent weiter. Besonders im Falle eines möglichen Führerscheinentzug sollten Sie daher schnell handeln und Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen.2. Fehlerhafte Bußgeldbescheide
Es mag sein, dass Sie bereits Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheides haben, wenn Sie diesen das erste Mal öffnen und die Chancen, dass Sie mit Ihrem Gefühl richtig liegen, stehen gar nicht mal so schlecht. In einer kostenlosen Erstberatung können unsere Anwälte abschätzen, ob Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen. Sie erkennen die Fehler und beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Hier erhalten Sie bereits einen ersten Überblick über mögliche Fehler, die einen Einspruch begründen können:
- Formale Fehler, z.B. fehlerhafte Beweismittel, ein falsch ausgewiesenes Aktenzeichen oder ein ungerechtfertigt hohes Bußgeld
- Technische Fehler, z.B. bei der Messung
- Weitere Fehler, z.B. bei der Fristberechnung
- Verjährung, i.d.R. wenn die Ordnungswidrigkeit mehr als drei Monate zurückliegt
Diese Fehler selbstständig zu erkennen, kann manchmal nicht ganz leicht sein. Ist ein erfolgreicher Einspruch für Sie also von besonders hoher Bedeutung, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen, um nichts zu übersehen.
PDF Bußgeldkatalog
3. Beachten Sie die Fristen
Sollte Sie Ihre Chance nutzen wollen und sich dazu entscheiden, Einspruch einzulegen, müssen Sie dies zeitnah erledigen. Denn bei Einsprüchen gilt grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen. Diese beginnt mit der Zustellung des Bescheids, genauer gesagt drei Tage nach Absendedatum, wenn der Bescheid per Post zugestellt wurde und am Tag der Annahme bei einer Zustellung per Einschreiben. Beachten Sie zudem, dass Ihr Einspruch bis zum Ende der Frist bei der zuständigen Behörde eingegangen sein muss und kalkulieren Sie deshalb zusätzliche Zeit für den Versand mit ein.
Eine Verlängerung der Frist ist in der Regel nicht möglich. Mit dem Ende der Frist gilt der Bescheid, unabhängig davon, ob er Fehler enthält, als rechtskräftig. Eine Wiederherstellung der Frist ist nur dann möglich, wenn Sie keine Möglichkeit hatten, von dem Bußgeldbescheid zu wissen, weil Sie beispielsweise im Urlaub waren. In diesem Fall müssen Sie der zuständigen Behörde Ihre Abwesenheit glaubwürdig nachweisen.