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Fahrverbot versus Führerscheinentzug

Fahrverbot versus Führerscheinentzug

Es gibt unterschiedliche Arten den Fahrerlaubnis zu verlieren. Doch wo genau liegt der Unterschied? Wir klären auf.

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1. Eine Frage der Zeit

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis besteht in der Dauer.

Bei einem Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit abgeben, behält jedoch seine Gültigkeit. Nachdem die Frist abgelaufen ist, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und sind somit wieder dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis geht hingegen mit einem dauerhaften Führerscheinverlust einher. Der Führerschein verliert seine Gültigkeit und kann erst nach Ablauf einer sogenannten Sperrfrist wieder beantragt werden.

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2. Das Fahrverbot

Haben Sie eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen, droht Ihnen neben einer Geldstrafe und einer Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg ein temporäres Fahrverbot. Mögliche verkehrsrechtliche Verstöße, die ein Fahrverbot begründen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße. Doch auch bei andere Straftaten, die nicht direkt mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, können seit 2017 Fahrverbote als Nebenstrafen verhängt werden.

Je nach Schwere des Vergehens müssen Sie Ihren Führerschein für 1 bis 6 Monate abgeben. Dieser behält in der Zwischenzeit seine Gültigkeit. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück und können wie zuvor am Straßenverkehr teilnehmen.

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3. Der Führerscheinentzug

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine deutlich langfristigere Maßnahme und geht deshalb in der Regel mit einem schwerwiegenderen Vergehen einher. Mögliche Gründe für den Führerscheinentzug sind körperliche, geistige oder charakterliche Mängel. Neben Drogen- und Alkoholverstößen, Unfallflucht und Rotlichtverstößen, zählt das Erreichen der Maximalpunktzahl in Flensburg zu den häufigsten Gründen. Darüber hinaus kann die Entziehung der Fahrerlaubnis einen Nebenstrafe in einem Strafverfahren darstellen.

In diesem Fall verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Es wird eine Sperrfrist angesetzt, die mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre dauert. Innerhalb dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit, Ihre Fahrerlaubnis zurück zu erlangen. Im Gegensatz zum Fahrverbot müssen Sie beim Führerscheinentzug zudem aktiv einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Dies ist normalerweise in den Wochen vor dem Ende der Sperrfrist möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde hat zudem die Möglichkeit ein ärztliches Gutachten oder eine MPU einzufordern, die sicherstellt, dass Sie wieder dazu in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

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