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Mindestabstand für LKW

Mindestabstand für LKW

Natürlich gelten Mindestabstände nicht nur für PKW. Doch was genau müssen LKW-Fahrer beachten? Wir klären auf.

1. Die Bedeutung von Mindestabständen

Um Unfälle zu vermeiden und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sind Mindestabstände unumgänglich. Die Bedeutung von Abständen für die Verkehrssicherheit und die Regeln für PKW-Fahrer, haben wir bereits in einem anderen Beitrag ausgiebig erläutert. Doch beim Fahren eines LKW gewinnt der Mindestabstand noch einmal an Bedeutung – schließlich bewegen Sie hier mehrere Tonnen, was zu längeren Bremswegen und im schlimmsten Fall zu schwerwiegenderen Unfälle führen kann. Deshalb sind die einzuhaltenden Abstände für LKW auch ein bisschen eindeutiger formuliert als für andere Fahrzeuge.

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2. Was sagt die StVo zu Mindestabständen für LKW?

Im Grunde genommen gilt für LKW eine ähnliche Regelung wie für PKW: Sie sollten den Abstand so wählen, dass sie auch dann sicher zum Stehen kommen können, wenn das Ihnen vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abbremst. Der minimale Abstand, mit dem dies in der Regel gut möglich ist, entspricht auch hier dem halben Tachowert in Metern.

Zusätzlich gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf Autobahnen, dass sie ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen.

Bei LKW mit Anhängern ab einer Länge von sieben Metern müssen überholende Fahrzeuge stets genug Platz haben, um wieder einzuscheren. Dementsprechend sollte der Abstand hier noch einmal etwas großzügiger gewählt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn der LKW selbst zum Überholen ausschert und dies vorschriftsgemäß anzeigt, wenn es mindestens zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung gibt, z.B. bei Autobahnen und mehrspurigen Landstraßen oder wenn Überholen auf dieser Strecke grundsätzlich untersagt ist.

PDF Bußgeldkatalog

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3. Was Sie zusätzlich beachten sollten

In den meisten Fällen reicht es vollkommen aus, wenn Sie den oben beschriebenen Sicherheitsabstand einhalten. Allerdings gibt es selbstverständlich auch hier Ausnahmen von der Regel. Besondere Vorsicht ist unter folgenden Umständen geboten:

  • Sollte der LKW besonders schwer beladen sein, verlängert sich automatisch der Bremsweg. Außerdem müssen Sie bei schwerer oder nicht ordnungsgemäß befestigter Last mit unvorhersehbarem Fahrverhalten rechnen und sollten dies stets mitberücksichtigen.
  • Auch die Steigung hat Einfluss auf den Bremsweg. So werden Sie bergab länger brauchen, um zum Stehen zu kommen und bergauf weniger lang. Demensprechend sollte Sie bergab stets einen größeren Sicherheitsabstand wählen. Doch auch bergab sollte Sie den Abstand nicht vernachlässigen. Schließlich gelten die offiziellen Regelungen auch hier.
  • Die Geschwindigkeit hat Einfluss auf die mögliche Schwere Ihres Unfalls. Sie sollten deshalb stets das Risiko beachten, dass mit höheren Geschwindigkeiten einhergeht.

4. Die Konsequenzen bei einem Abstandsverstoß

LKW-Fahrer müssen bei Abstandsverstößen mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie PKW-Fahrer – mit Bußgeldern, Punkten und im schlimmsten Fall mit Fahrverboten. Darüber hinaus ist auch die schon beschriebene Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Seien Sie deshalb immer besonders achtsam, wenn Sie ein Gefährt dieser Größe betätigen. Sollte es dennoch einmal zu einem Bußgeldbescheid kommen, lohnt es sich zu prüfen, ob eventuell Einspruch eingelegt werden kann. Schließlich sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft. Sollte Sie sich einmal in einer solchen Situation befinden, steht Ihnen unser Team aus Fachanwälten gerne mit kompetenter Beratung zur Verfügung.

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