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Promillegrenzen in Deutschland

Promillegrenzen in Deutschland

Autofahren und Alkoholkonsum sind keine gute Kombination. Doch wie viel ist zu viel und welche Strafen drohen bei einer Überschreitung? Wir klären auf.

1. Alkohol am Steuer

Ein Glas Sekt zum Anstoßen oder ein Bier nach Feierabend sind für viele kein Grund, das Auto stehen zu lassen. Und das, obwohl Alkohol am Steuer immer wieder zu schweren Unfällen führt. Um dies zu verhindert, existieren klare Regelungen darüber, wie viel Promille toleriert werden und ab wann der Alkoholkonsum für den Fahrer Konsequenzen mit sich bringt. Welche Regeln und Grenzwerte gelten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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2. Die kritischen Grenzen

In Deutschland schließen sich Autofahren und Alkoholkonsum nicht grundsätzlich aus. Allerdings ist klar geregelt, wie viel Alkohol im Blut sein darf und ab wann Autofahrer mit Konsequenzen rechnen müssen.

Die kritische Grenze liegt dabei bei 0,5 Promille – überschreitet der Blutalkohol diese Konzentration, muss der Fahrer mit einer Geldstrafe von 500 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Wiederholungstätern verschärfen sich die Folgen. So werden beim zweiten Mal 1000 €, zwei weitere Punkte und drei Monate Fahrverbot fällig. Beim dritten Verstoß steigt das zu zahlende Bußgeld auf 1500 €, der Rest bleibt unverändert.

Der nächste kritische Schwellwert liegt bei 1,1 Promille. Denn ab hier gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Während das Fahren mit 0,5 bis 1,1 Promille lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, werden Fahrten mit mehr als 1,1 Promille als Straftat geahndet. Dementsprechend müssen Sie hier neben Geld- auch mich Freiheitsstrafen rechnen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, Führerschein und ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU).

3. Einschränkung N°1 – auffälliges Verhalten oder Unfälle

Die 0,5-Promille-Grenze verliert ihre Relevanz, wenn sich Ihr Fahrverhalten bereits bei niedrigeren Promillewerten auffällig verändert oder Sie im schlimmsten Fall sogar einen Unfall verursachen. In diesem Fall reichen bereits 0,3 Promille für eine Geld- oder Freiheitsstrafe aus. Außerdem können Unfälle mit mehr als 0,5 Promille als Straftaten gelten und dementsprechend schwerwiegendere Konsequenzen nach sich ziehen.

PDF Bußgeldkatalog

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4. Einschränkung N°2 – Fahranfänger und Probezeit

Für Fahranfänger innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit und Autofahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Dementsprechend reicht bereits die geringste Alkoholkonzentration bei einer Polizeikontrolle für eine Strafe aus. 250 € Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg sind das Minimum. Zudem müssen Fahranfänger mit einer Verdopplung ihrer Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

5. Promillegrenzen – ein Fazit

Unabhängig von offiziellen Promillegrenzen beeinträchtigt der Konsum von Alkohol das Fahrvermögen. Wie stark diese Beeinträchtigung bei Ihnen persönlich ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ist und wird leider häufig falsch eingeschätzt. Aus diesem Grund ist es auch nicht ratsam, sich allzu sehr auf die offiziellen Grenzen oder das eigene Gefühl zu verlassen. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihr Auto lieber stehen lassen und auf eine andere Art und Weise nach Hause kommen – mit der Bahn, dem Taxi oder zu Fuß.

Sollten Sie sich doch einmal verschätzt haben und unglücklicherweise in eine Polizeikontrolle geraten sein, können unsere Fachanwälte gerne beraten. Fordern Sie gerne eine kostenlose Erstberatung an und erfahren Sie, welche Schritte Sie als nächstes nehmen sollten.

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