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Frist läuft – zwei Wochen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Schritt für Schritt richtig einlegen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Wir erklären, wie das formgerecht gelingt, welche Fristen zählen und wie der weitere Ablauf des Verfahrens aussieht.

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EINGE-REICHT
0Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung
2 Wochen Einspruchsfrist
Kostenrisiko bei erfolglosem Einspruch
Verfahrensdauer bis zur Hauptverhandlung

So legen Sie form- und fristgerecht Einspruch ein

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist in § 67 OWiG geregelt und muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden. Eine ausführliche Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht in Ruhe nachgereicht werden.

Das Wichtigste zum Einspruch
  • Einspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung
  • Form: schriftlich oder zur Niederschrift
  • Begründung kann später nachgereicht werden
  • Akteneinsicht zeigt die Erfolgsaussichten
  • Rechtsschutzversicherung deckt Kosten häufig
Rechtsgrundlage§ 67 OWiG regelt Form und Frist des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
Zwei-Wochen-FristAb Zustellung des Bescheids läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Schriftlich oder zur NiederschriftEinspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde möglich.
Begründung nachreichenEine ausführliche Begründung kann auch nach Ablauf der Frist nachgereicht werden.
Was auf dem Spiel steht

Diese Folgen sind möglich

Der Einspruch betrifft Fristen, Kosten und die Dauer des Verfahrens.

2 WochenEinspruchsfrist
bei erfolglosem EinspruchKostenrisiko
bis zur HauptverhandlungVerfahrensdauer
Wie lange ein Verfahren dauert und welche Kosten entstehen, hängt vom Einzelfall ab – eine pauschale Zusage ist seriös nicht möglich.Zum Bußgeldkatalog
So gehen wir vor

Der Einspruch in vier Schritten

Von der ersten Prüfung bis zur Vertretung im Verfahren.

1. Bescheid hochladenLaden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch, damit wir Frist und … Klicken
Schritt 1Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch, damit wir Frist und Vorwurf erfassen können.
2. Akteneinsicht beantragenWir beantragen Akteneinsicht und prüfen Messung, Zustellung und Erfolgsaussichten. … Klicken
Schritt 2Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Messung, Zustellung und Erfolgsaussichten.
3. Persönliche EinschätzungSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und warum sich … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und warum sich ein Einspruch lohnt.
4. Einspruch einlegenWir legen fristgerecht Einspruch ein und begleiten Sie durch … Klicken
Schritt 4Wir legen fristgerecht Einspruch ein und begleiten Sie durch das weitere Verfahren.
Zahlen zum Einspruch

Einspruch in Zahlen

0 Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung des Bescheids
0 Tage
Zustellungsfiktion bei Post ohne Zugangsnachweis
0. Instanz
Amtsgericht zuständig bei Owi-Verfahren
0 Ausgänge
Einstellung, Bescheidänderung oder Hauptverhandlung möglich
Im Überblick

Welcher Weg zu welchem Ergebnis führt

Der weitere Verlauf hängt stark davon ab, wie und ob Einspruch eingelegt wird.

SzenarioTypischer weiterer Verlauf
Fristgerechter Einspruch mit BegründungBehörde prüft die Einwände, Verfahren wird oft eingestellt oder angepasst
Einspruch ohne BegründungEinspruch bleibt wirksam, Begründung sollte zeitnah nachgereicht werden
Verspäteter Einspruch mit WiedereinsetzungsantragPrüfung, ob die Fristversäumnis unverschuldet war; Erfolg ist nicht garantiert
Kein EinspruchBescheid wird rechtskräftig, Bußgeld und Punkte treten in Kraft
Der tatsächliche Verlauf hängt vom Einzelfall ab und kann im Ergebnis abweichen.
Fragen, die wir vorab klären

Diese Punkte entscheiden über den Erfolg

Erst die Prüfung, dann die Entscheidung für oder gegen den Einspruch.

Zustellung & FristIst die Zustellung nachweisbar und die Einspruchsfrist noch offen?
AkteneinsichtZeigt die Akteneinsicht Fehler in Messung oder Verfahren?
WiedereinsetzungIst bei einer versäumten Frist eine Wiedereinsetzung möglich?
RechtsschutzTrägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?
BeweislageWie belastbar ist die Beweislage der Bußgeldbehörde?
VerhältnismäßigkeitStehen Aufwand und Erfolgsaussicht in einem sinnvollen Verhältnis?
Welche Punkte in Ihrem Fall greifen, hängt von den konkreten Umständen und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer

Häufige Irrtümer über den Einspruch

Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.

IrrtumEin Einspruch muss sofort ausführlich begründet werden. Fakt ansehen
FaktDer fristgerechte Einspruch selbst genügt zunächst; eine Begründung kann auch später nachgereicht werden.
IrrtumEin Einspruch macht die Sache immer schlimmer. Fakt ansehen
FaktMeist wird nur der ursprüngliche Vorwurf erneut geprüft; eine Verschlechterung ist selten, aber im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen.
IrrtumEin Anruf bei der Behörde reicht als Einspruch aus. Fakt ansehen
FaktEin wirksamer Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen.
IrrtumNach Ablauf der Frist ist immer alles verloren. Fakt ansehen
FaktBei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung noch helfen.
Häufige Fragen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Ihre Fragen

Der Einspruch erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde. Wir übernehmen die Formulierung und die Fristwahrung für Sie.
Frist läuft

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