Zum Inhalt springen
Frist läuft – zwei Wochen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Schritt für Schritt richtig einlegen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Wir erklären, wie das formgerecht gelingt, welche Fristen zählen und wie der weitere Ablauf des Verfahrens aussieht.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
EINGE-REICHT
2Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung
2 Wochen Einspruchsfrist
Kostenrisiko bei erfolglosem Einspruch
Verfahrensdauer bis zur Hauptverhandlung
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
Jetzt kostenlos prüfen lassen
Kostenlose Fallprüfung

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Sie überlegen, Einspruch einzulegen? Wir prüfen kostenlos, ob sich das lohnt.

Schritt 1 von 333%

Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

Tippen zum Auswählen
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Keine automatische Beauftragung
  • Verschlüsselt & DSGVO-konform

So legen Sie form- und fristgerecht Einspruch ein

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist in § 67 OWiG geregelt und muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden. Eine ausführliche Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht in Ruhe nachgereicht werden.

Das Wichtigste zum Einspruch
  • Einspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung
  • Form: schriftlich oder zur Niederschrift
  • Begründung kann später nachgereicht werden
  • Akteneinsicht zeigt die Erfolgsaussichten
  • Rechtsschutz: Kostenübernahme nach Deckungszusage
Rechtsgrundlage§ 67 OWiG regelt Form und Frist des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
Zwei-Wochen-FristAb Zustellung des Bescheids läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Schriftlich oder zur NiederschriftEinspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde möglich.
Begründung nachreichenEine ausführliche Begründung kann auch nach Ablauf der Frist nachgereicht werden.
Was auf dem Spiel steht

Diese Folgen sind möglich

Der Einspruch betrifft Fristen, Kosten und die Dauer des Verfahrens.

2 WochenEinspruchsfrist
bei erfolglosem EinspruchKostenrisiko
bis zur HauptverhandlungVerfahrensdauer
Wie lange ein Verfahren dauert und welche Kosten entstehen, hängt vom Einzelfall ab – eine pauschale Zusage ist seriös nicht möglich.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen zum Einspruch

Einspruch in Zahlen

2 Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung des Bescheids
4. Tag
nach Aufgabe zur Post gilt nur ein Einschreiben als zugestellt (§ 4 VwZG); bei Postzustellungsurkunde zählt das Datum auf dem Umschlag
1. Instanz
Amtsgericht zuständig bei Owi-Verfahren
3 Ausgänge
Einstellung, Bescheidänderung oder Hauptverhandlung möglich
Im Überblick

Welcher Weg zu welchem Ergebnis führt

Der weitere Verlauf hängt stark davon ab, wie und ob Einspruch eingelegt wird.

SzenarioTypischer weiterer Verlauf
Fristgerechter Einspruch mit BegründungBehörde prüft die Einwände; sie kann das Verfahren einstellen, den Bescheid ändern oder die Akte an das Amtsgericht abgeben
Einspruch ohne BegründungEinspruch bleibt wirksam, Begründung sollte zeitnah nachgereicht werden
Verspäteter Einspruch mit WiedereinsetzungsantragPrüfung, ob die Fristversäumnis unverschuldet war; Erfolg ist nicht garantiert
Kein EinspruchBescheid wird rechtskräftig: Geldbuße fällig, Fahrverbot ggf. wirksam, Punkte nur bei punktebewerteten Verstößen
Der tatsächliche Verlauf hängt vom Einzelfall ab und kann im Ergebnis abweichen.
Fragen, die wir vorab klären

Diese Punkte entscheiden über den Erfolg

Erst die Prüfung, dann die Entscheidung für oder gegen den Einspruch.

Zustellung & FristWie wurde zugestellt (Postzustellungsurkunde oder Einschreiben), und ist die Einspruchsfrist noch offen?
AkteneinsichtZeigt die Akteneinsicht Fehler in Messung oder Verfahren?
WiedereinsetzungIst bei einer versäumten Frist eine Wiedereinsetzung möglich?
RechtsschutzTrägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?
BeweislageWie belastbar ist die Beweislage der Bußgeldbehörde?
VerhältnismäßigkeitStehen Aufwand und Erfolgsaussicht in einem sinnvollen Verhältnis?
Welche Punkte in Ihrem Fall greifen, hängt von den konkreten Umständen und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer

Häufige Irrtümer über den Einspruch

Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.

IrrtumEin Einspruch muss sofort ausführlich begründet werden. Fakt ansehen
FaktDer fristgerechte Einspruch selbst genügt zunächst; eine Begründung kann auch später nachgereicht werden.
IrrtumEin Einspruch macht die Sache immer schlimmer. Fakt ansehen
FaktMeist wird nur der ursprüngliche Vorwurf erneut geprüft; eine Verschlechterung ist selten, aber im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen.
IrrtumEin Anruf bei der Behörde reicht als Einspruch aus. Fakt ansehen
FaktEin wirksamer Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen.
IrrtumNach Ablauf der Frist ist immer alles verloren. Fakt ansehen
FaktBei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung noch helfen.
Häufige Fragen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Ihre Fragen

Der Einspruch erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde. Wir übernehmen die Formulierung und die Fristwahrung für Sie.
Frist läuft

Einspruch ist fristgebunden – handeln Sie jetzt

Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch und lassen Sie Frist sowie Erfolgsaussichten kostenlos und unverbindlich prüfen.

Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.