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Anhörungsbogen im Briefkasten?

Anhörungsbogen erhalten? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 55 OWiG. Wir zeigen, welche Angaben Pflicht sind, welche freiwillig bleiben und wie Sie unnötige Risiken vermeiden – kostenlos und unverbindlich geprüft.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
1 Wocheoft gesetzte Rückmeldefrist – keine Ausschlussfrist
Keine Einspruchsfrist beim Anhörungsbogen
Pflicht Angaben zur Person
freiwillig Aussage zur Sache
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Anhörungsbogen erhalten? Wir prüfen kostenlos, wie Sie am besten reagieren.

Schritt 1 von 333%

Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

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  • Verschlüsselt & DSGVO-konform

Anhörungsbogen bekommen – müssen Sie wirklich antworten?

Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Zum eigentlichen Vorwurf, insbesondere zur Frage, wer gefahren ist, besteht dagegen keine Aussagepflicht: Sie dürfen schweigen, ohne dass Ihnen das rechtlich zum Nachteil gereicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Angaben zur Person: Pflicht
  • Angaben zur Sache: freiwillig
  • Keine gesetzliche Rücksendefrist, keine Einspruchsfrist
  • Halter riskiert Fahrtenbuchauflage
  • Vorschnelle Angaben können schaden
§ 55 OWiGDie Behörde muss Sie vor einem Bußgeldbescheid anhören und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Angaben zur PersonName, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie wahrheitsgemäß angeben – das ist gesetzliche Pflicht.
Angaben zur SacheWer gefahren ist und was vorgefallen ist, dürfen Sie freiwillig verschweigen – ohne Nachteil.
FahrtenbuchauflageWird der Fahrer nicht ermittelt, kann der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.
Was auf dem Spiel steht

Risiken beim Anhörungsbogen

Auch ohne Aussage zur Sache drohen bestimmte Konsequenzen, wenn der Fahrer unklar bleibt.

FahrtenbuchauflageRisiko für Halter
keine PflichtAussage zur Sache
keine AusschlussfristRückmeldefrist
Wird der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt, kann die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen – unabhängig vom eigentlichen Bußgeld.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Der Anhörungsbogen in Kennzahlen

1 Woche
oft von der Behörde gesetzt – keine Ausschlussfrist
6 Monate
mögliche Fahrtenbuchauflage-Dauer
1
Recht auf Aussageverweigerung zur Sache
6 Monate
Verfolgungsverjährung für Verstöße nach § 24 StVG (seit 01.07.2026)
Im Überblick

Welche Angaben sind Pflicht?

Ein Überblick über die einzelnen Angaben im Anhörungsbogen.

AngabentypPflicht oder freiwilligEmpfehlung
Name, Anschrift, GeburtsdatumPflichtWahrheitsgemäß angeben
Aussage, wer gefahren istFreiwilligNur nach Prüfung des Einzelfalls angeben
Aussage zum TathergangFreiwilligGrundsätzlich zurückhaltend sein
Schweigen zur SacheIhr gutes RechtKein Nachteil bei sachgerechter Nutzung
Angaben zur Sache lassen sich später nicht ohne Weiteres zurücknehmen – im Zweifel vorab prüfen lassen.
Das prüfen wir für Sie

Fragen, die wir bei jedem Anhörungsbogen klären

Die richtige Reaktion hängt von den Details Ihres Falls ab.

Vorwurf konkret genug?Ist der geschilderte Vorwurf im Anhörungsbogen überhaupt so konkret gefasst, dass er nachvollziehbar ist?
Waren Sie es wirklich?Sind Sie sich sicher, dass Sie zur fraglichen Zeit tatsächlich gefahren sind?
SelbstbelastungsrisikoDrohen Sie sich mit einer Aussage zur Sache selbst zu belasten oder Angehörige zu belasten?
Verjährung im Blick?Wann wurde die Anhörung angeordnet, und wurde die Verfolgungsverjährung rechtzeitig und wirksam unterbrochen?
Akteneinsicht sinnvoll?Lohnt sich vor einer Antwort die Einsicht in die Bußgeldakte, um die Beweislage zu kennen?
Fahrtenbuch-RisikoWelches Risiko besteht für Sie als Halter, falls der Fahrer nicht zweifelsfrei ermittelt wird?
Ob und welche Angaben in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Häufige Irrtümer zum Anhörungsbogen

Diese Annahmen führen häufig zu unnötigen Fehlern.

IrrtumIch muss den Anhörungsbogen vollständig ausfüllen. Fakt ansehen
FaktFalsch: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache – etwa wer gefahren ist – bleiben freiwillig.
IrrtumSchweigen wird als Schuldeingeständnis gewertet. Fakt ansehen
FaktFalsch: Ihr Schweigen zur Sache darf rechtlich nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
IrrtumNur der Halter kann für den Verstoß belangt werden. Fakt ansehen
FaktFalsch: Belangt wird grundsätzlich die Person, die den Verstoß tatsächlich begangen hat.
IrrtumWenn ich nicht antworte, ist die Sache erledigt. Fakt ansehen
FaktFalsch: Das Verfahren läuft weiter, und dem Halter droht möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage.
Häufige Fragen

Anhörungsbogen – Ihre Fragen

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie wahrheitsgemäß machen. Angaben zur Sache, etwa wer gefahren ist, sind freiwillig – Sie dürfen dazu schweigen.
Jetzt richtig reagieren

Bevor Sie den Bogen ausfüllen

Laden Sie Ihren Anhörungsbogen hoch – wir prüfen kostenlos, welche Angaben sinnvoll sind und was Sie besser vermeiden.

Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.