Anhörungsbogen erhalten – was Pflicht ist und was freiwillig bleibt
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 55 OWiG. Wir zeigen, welche Angaben Pflicht sind, welche freiwillig bleiben und wie Sie unnötige Risiken vermeiden – kostenlos und unverbindlich geprüft.
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Anhörungsbogen: Was ist Pflicht, was freiwillig?
Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Zum eigentlichen Vorwurf, insbesondere zur Frage, wer gefahren ist, besteht dagegen keine Aussagepflicht: Sie dürfen schweigen, ohne dass Ihnen das rechtlich zum Nachteil gereicht.
- Angaben zur Person: Pflicht
- Angaben zur Sache: freiwillig
- Rückantwortfrist meist ein bis zwei Wochen
- Halter riskiert Fahrtenbuchauflage
- Vorschnelle Angaben können schaden
Risiken beim Anhörungsbogen
Auch ohne Aussage zur Sache drohen bestimmte Konsequenzen, wenn der Fahrer unklar bleibt.
Ablauf der Prüfung
In vier Schritten zur passenden Reaktion auf Ihren Anhörungsbogen.
Der Anhörungsbogen in Kennzahlen
Welche Angaben sind Pflicht?
Ein Überblick über die einzelnen Angaben im Anhörungsbogen.
| Angabentyp | Pflicht oder freiwillig | Empfehlung |
|---|---|---|
| Name, Anschrift, Geburtsdatum | Pflicht | Wahrheitsgemäß angeben |
| Aussage, wer gefahren ist | Freiwillig | Nur nach Prüfung des Einzelfalls angeben |
| Aussage zum Tathergang | Freiwillig | Grundsätzlich zurückhaltend sein |
| Schweigen zur Sache | Ihr gutes Recht | Kein Nachteil bei sachgerechter Nutzung |
Fragen, die wir bei jedem Anhörungsbogen klären
Die richtige Reaktion hängt von den Details Ihres Falls ab.
Häufige Irrtümer zum Anhörungsbogen
Diese Annahmen führen häufig zu unnötigen Fehlern.
Anhörungsbogen – Ihre Fragen
Bevor Sie den Bogen ausfüllen
Laden Sie Ihren Anhörungsbogen hoch – wir prüfen kostenlos, welche Angaben sinnvoll sind und was Sie besser vermeiden.
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