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Fahreignungsregister

Punkte in Flensburg – Stand, Tilgung und Folgen im Überblick

Jeder Verkehrsverstoß kann Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Wir erklären, wie das System funktioniert, wann Punkte gelöscht werden und ab welchem Stand der Führerschein in Gefahr gerät.

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Keine MaßnahmePunkte im Fahreignungsregister
8 Punkte Grenze zum Entzug
2,5–10 Jahre Tilgungsfrist
1 Punkt Abbau je Seminar

Wie das Punktesystem im Fahreignungsregister funktioniert

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt für jeden Fahrerlaubnisinhaber ein Fahreignungsregister. Verkehrsverstöße werden dort mit ein bis drei Punkten je nach Schwere eingetragen. Ab vier Punkten greifen gestufte Maßnahmen, ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Jeder Punkt wird nach einer festen Tilgungsfrist automatisch gelöscht.

Kurz erklärt
  • 1 bis 3 Punkte je Verstoß
  • Ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug
  • Tilgung nach 2,5, 5 oder 10 Jahren
  • Register geführt beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
  • Fahreignungsseminar kann einen Punkt abbauen
Fahreignungsregister (FAER)Zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, in dem punktrelevante Verstöße bundesweit gesammelt werden.
1 bis 3 Punkte je VerstoßDie Punktzahl richtet sich nach der Schwere – von der einfachen Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat.
Tilgungsfristen von 2,5 bis 10 JahrenJeder Punkt wird eigenständig getilgt – die Frist richtet sich nach der Einstufung des Verstoßes.
Führerscheinwarnsystem ab 4 PunktenAb vier Punkten greifen gestufte Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und schließlich Entzug der Fahrerlaubnis.
Punktestand

Punktestand und Rechtsfolgen

Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht drei gestufte Maßnahmen vor.

Ermahnung4-5 Punkte
Verwarnung6-7 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnisab 8 Punkte
Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt noch keine Maßnahme – der Stand wird lediglich vorgemerkt.Zum Bußgeldkatalog
Ablauf der Prüfung

So prüfen wir Ihren Punktestand

Vier Schritte von der ersten Einschätzung bis zur möglichen Punktevermeidung.

1. Bescheid oder Punktestand hochladenLaden Sie den Bußgeldbescheid oder Ihre aktuelle Auskunft zum … Klicken
Schritt 1Laden Sie den Bußgeldbescheid oder Ihre aktuelle Auskunft zum Punktestand hoch.
2. Prüfung des zugrunde liegenden VorwurfsWir prüfen, ob der Verstoß, der die Punkte auslöst, … Klicken
Schritt 2Wir prüfen, ob der Verstoß, der die Punkte auslöst, formell und materiell haltbar ist.
3. Persönliche Einschätzung zur PunktevermeidungSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wie sich … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wie sich Punkte vermeiden lassen.
4. Einspruch gegen den zugrunde liegenden BescheidIst ein Einspruch sinnvoll, legen wir ihn fristgerecht für … Klicken
Schritt 4Ist ein Einspruch sinnvoll, legen wir ihn fristgerecht für Sie ein.
Zahlen & Fakten

Das Punktesystem in Zahlen

0-3 Punkte pro Verstoß
je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit
0 Punkte = erste Ermahnung
erste gestufte Maßnahme im FAER
0 Punkte = Entzug
Fahrerlaubnis wird entzogen
0 Jahre längste Tilgungsfrist
bei besonders schweren Verstößen
Übersicht

Punktestufen im Überblick

Welche Rechtsfolge bei welchem Punktestand greift.

PunktestufeRechtsfolgeTilgungsfrist
1-3 PunkteKeine Maßnahme (Vormerkung)je nach Verstoß 2,5-10 Jahre
4-5 PunkteErmahnungje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
6-7 PunkteVerwarnung, Seminar empfohlenje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
8+ PunkteEntzug der Fahrerlaubnisje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
Die Tilgungsfrist gilt pro einzelnem Punkt, nicht für den Gesamtstand – daher können mehrere Fristen parallel laufen.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Punktestand

Sechs Ansatzpunkte, die über Ihren Punktestand entscheiden können.

Punktestand korrekt und aktuell?Wir gleichen ab, ob der im Register geführte Stand mit den tatsächlichen Verstößen übereinstimmt.
Wurde der Verstoß korrekt bewertet?Wir prüfen, ob der zugrunde liegende Verstoß rechtlich und tatsächlich haltbar ist.
Sind ältere Punkte tilgungsreif?Wir prüfen, ob einzelne Punkte bereits nach Ablauf ihrer Frist zu löschen wären.
Wurde rechtzeitig Einspruch eingelegt?Wir prüfen, ob gegen den ursprünglichen Bescheid fristgerecht vorgegangen wurde.
Punkte-Rabatt durch Seminar möglich?Wir klären, ob ein freiwilliges Fahreignungsseminar in Ihrem Fall einen Punkt abbauen kann.
Fristen und ZustellungWir prüfen, ob Bescheide form- und fristgerecht zugestellt wurden.
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Mythen rund um das Punktesystem

Was rund um Punkte in Flensburg oft falsch verstanden wird.

IrrtumPunkte kann man sich freikaufen. Fakt ansehen
FaktEs gibt kein Verfahren, Punkte gegen Zahlung zu löschen – nur Zeitablauf oder ein Seminar wirken.
IrrtumAlle Punkte verfallen automatisch nach 2 Jahren. Fakt ansehen
FaktDie Tilgungsfrist liegt je nach Punktestufe bei 2,5, 5 oder 10 Jahren.
IrrtumPunkteabbau-Seminare gibt es für jeden Punktestand. Fakt ansehen
FaktEin Seminar wirkt nur einmal in 5 Jahren und nur bis zu einem Stand von 5 Punkten.
IrrtumNur Fahranfänger müssen Punkte fürchten. Fakt ansehen
FaktDas Punktesystem gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber, unabhängig von der Fahrerfahrung.
Häufige Fragen

Punkte in Flensburg – Ihre Fragen

Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen, meist online über das KBA-Portal.
Punkte im Blick

Bevor der nächste Punkt zählt

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