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Fahreignungsregister

Punkte in Flensburg? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Jeder Verkehrsverstoß kann Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Wir erklären, wie das System funktioniert, wann Punkte gelöscht werden und ab welchem Stand der Führerschein in Gefahr gerät.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
8von 8
Entzug der FahrerlaubnisPunkte im Fahreignungsregister
8 Punkte Grenze zum Entzug
2,5–10 Jahre Tilgungsfrist
1 Punkt Abbau je Seminar
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
Jetzt kostenlos prüfen lassen
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Punkte in Flensburg drohen? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

Schritt 1 von 333%

Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

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  • Verschlüsselt & DSGVO-konform

Wie viele Punkte in Flensburg sind wirklich kritisch?

Kritisch wird es stufenweise: Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt für jeden Fahrerlaubnisinhaber ein Fahreignungsregister, in dem Verkehrsverstöße mit ein bis drei Punkten je nach Schwere eingetragen werden. Ab vier Punkten greifen gestufte Maßnahmen, ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Jeder Punkt wird nach einer festen Tilgungsfrist automatisch gelöscht.

Kurz erklärt
  • 1 bis 3 Punkte je Verstoß
  • Ab 8 Punkten droht der Führerscheinentzug
  • Tilgung nach 2,5, 5 oder 10 Jahren
  • Register geführt beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
  • Fahreignungsseminar kann einen Punkt abbauen
Fahreignungsregister (FAER)Zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, in dem punktrelevante Verstöße bundesweit gesammelt werden.
1 bis 3 Punkte je VerstoßDie Punktzahl richtet sich nach der Schwere – von der einfachen Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat.
Tilgungsfristen von 2,5 bis 10 JahrenJeder Punkt wird eigenständig getilgt – die Frist richtet sich nach der Einstufung des Verstoßes.
Führerscheinwarnsystem ab 4 PunktenAb vier Punkten greifen gestufte Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und schließlich Entzug der Fahrerlaubnis.
Punktestand

Punktestand und Rechtsfolgen

Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht drei gestufte Maßnahmen vor.

Ermahnung4-5 Punkte
Verwarnung6-7 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnisab 8 Punkte
Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt noch keine Maßnahme – der Stand wird lediglich vorgemerkt.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Das Punktesystem in Zahlen

1-3 Punkte pro Verstoß
je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit
4 Punkte = erste Ermahnung
erste gestufte Maßnahme im FAER
8 Punkte = Entzug
Fahrerlaubnis wird entzogen
10 Jahre längste Tilgungsfrist
bei besonders schweren Verstößen
Übersicht

Punktestufen im Überblick

Welche Rechtsfolge bei welchem Punktestand greift.

PunktestufeRechtsfolgeTilgungsfrist
1-3 PunkteKeine Maßnahme (Vormerkung)je nach Verstoß 2,5-10 Jahre
4-5 PunkteErmahnungje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
6-7 PunkteVerwarnung, Seminar empfohlenje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
8+ PunkteEntzug der Fahrerlaubnisje nach Verstoß 2,5-10 Jahre
Die Tilgungsfrist gilt pro einzelnem Punkt, nicht für den Gesamtstand – daher können mehrere Fristen parallel laufen.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Punktestand

Sechs Ansatzpunkte, die über Ihren Punktestand entscheiden können.

Punktestand korrekt und aktuell?Wir gleichen ab, ob der im Register geführte Stand mit den tatsächlichen Verstößen übereinstimmt.
Wurde der Verstoß korrekt bewertet?Wir prüfen, ob der zugrunde liegende Verstoß rechtlich und tatsächlich haltbar ist.
Sind ältere Punkte tilgungsreif?Wir prüfen, ob einzelne Punkte bereits nach Ablauf ihrer Frist zu löschen wären.
Wurde rechtzeitig Einspruch eingelegt?Wir prüfen, ob gegen den ursprünglichen Bescheid fristgerecht vorgegangen wurde.
Punkte-Rabatt durch Seminar möglich?Wir klären, ob ein freiwilliges Fahreignungsseminar in Ihrem Fall einen Punkt abbauen kann.
Fristen und ZustellungWir prüfen, ob Bescheide form- und fristgerecht zugestellt wurden.
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Mythen rund um das Punktesystem

Was rund um Punkte in Flensburg oft falsch verstanden wird.

IrrtumPunkte kann man sich freikaufen. Fakt ansehen
FaktEs gibt kein Verfahren, Punkte gegen Zahlung zu löschen – nur Zeitablauf oder ein Seminar wirken.
IrrtumAlle Punkte verfallen automatisch nach 2 Jahren. Fakt ansehen
FaktDie Tilgungsfrist liegt je nach Punktestufe bei 2,5, 5 oder 10 Jahren.
IrrtumPunkteabbau-Seminare gibt es für jeden Punktestand. Fakt ansehen
FaktEin Seminar wirkt nur einmal in 5 Jahren und nur bis zu einem Stand von 5 Punkten.
IrrtumNur Fahranfänger müssen Punkte fürchten. Fakt ansehen
FaktDas Punktesystem gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber, unabhängig von der Fahrerfahrung.
Häufige Fragen

Punkte in Flensburg – Ihre Fragen

Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen, meist online über das KBA-Portal.
Punkte im Blick

Bevor der nächste Punkt zählt

Lassen Sie den zugrunde liegenden Vorwurf kostenlos und unverbindlich prüfen.

Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.