Diese Strafen drohen in der Probezeit
Schon ein einziger A-Verstoß reicht: Aufbauseminar-Pflicht und Verlängerung der Probezeit von regulär zwei auf insgesamt vier Jahre. Bei weiteren Verstößen folgen Verwarnung und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier finden Sie alle Folgen im Überblick – die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Vorwurfs erhalten Sie auf unserer Probezeit-Seite.
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Warum Mandanten uns vertrauen
Gerade Fahranfänger sollten sofort handeln.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Folgen: Aufbauseminar, Verlängerung auf insgesamt vier Jahre und – bei weiteren Verstößen – Verwarnung und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid verstreichen lässt, kann den Vorwurf und seine Einstufung als A- oder B-Verstoß meist nicht mehr angreifen.
Vom ersten Verstoß bis zum Führerscheinentzug
So verschärfen sich die Folgen mit jedem weiteren Verstoß in der Probezeit.
Ein einzelner weniger schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV (Abschnitt B), z. B. abgefahrene Reifen oder eine abgelaufene HU, löst für sich genommen noch keine Probezeit-Maßnahme aus. Ob ein Verstoß als A- oder B-Verstoß gilt, bestimmt Anlage 12 FeV.
Ein A-Verstoß – z. B. Rotlicht, Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Alkohol/Drogen – oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und verlängern die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
Kommt es nach dem Aufbauseminar erneut zu einem A-Verstoß oder zu zwei weiteren B-Verstößen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 2 StVG). Die Fahrerlaubnis muss danach neu beantragt werden.
Versteckte Folgen für Fahranfänger
Diese Konsequenzen tauchen im Bescheid meist gar nicht auf, treffen Fahranfänger aber besonders hart.
So gehen wir für Sie vor
Vier Schritte, mit denen wir Einstufung und Vorwurf für Fahranfänger in der Probezeit prüfen.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe
Der Unterschied zeigt sich in der Probezeit vor allem bei Einstufung und Fristen.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit Bußgeld-Experten |
|---|---|---|
| Einstufung A-/B-Verstoß | Wird häufig ungeprüft hingenommen | Wird gezielt auf Richtigkeit geprüft |
| Einspruchsfrist | Risiko, die Frist zu versäumen | Frist wird aktiv überwacht und gesichert |
| Akteneinsicht | Für Laien meist nicht möglich | Vollständige Einsicht in Messung und Verfahren |
| Aufbauseminar & Verlängerung | Keine Einordnung, was wirklich droht | Klare Einschätzung zu Pflichten und Fristen |
| Kosten der Ersteinschätzung | — | Kostenlos und unverbindlich |
Strafen in der Probezeit – Ihre Fragen
Handeln Sie, bevor sich die Probezeit verlängert
Ob A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Je früher wir Ihren Fall prüfen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen. Lassen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid jetzt kostenlos und unverbindlich einschätzen.
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Welche Strafe in der Probezeit droht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen kostenlos.
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