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Fahrverbot erhalten?

Fahrverbot droht? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten trifft besonders hart, wenn Sie beruflich oder privat auf Ihr Auto angewiesen sind. Wir prüfen, ob sich Dauer, Beginn oder das Verbot selbst rechtlich beeinflussen lassen.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
3Monate Fahrverbot (Höchstdauer)
1 bis 3 Monate Dauer des Fahrverbots
4 Monate Antrittsfrist für Ersttäter
2 Wochen Einspruchsfrist
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemDigital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne persönliches Erscheinen.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wir prüfen kostenlos, ob es sich vermeiden oder abmildern lässt.

Schritt 1 von 333%

Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

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Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Echte Kundenstimmen – alle Bewertungen finden Sie in unserem Google-Profil.

Gibt es einen Weg, ein drohendes Fahrverbot noch abzuwenden?

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate – danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Der dauerhafte Führerscheinentzug nach § 69 StGB ist deutlich einschneidender: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und die Neuerteilung erfordert meist eine Sperrfrist sowie oft eine MPU.

Wichtig zu wissen
  • Fahrverbot dauert ein bis drei Monate
  • Rechtlich klar getrennt vom Führerscheinentzug
  • Vier-Monats-Frist für den Antritt möglich
  • Berufliche Härtefälle können berücksichtigt werden
  • Meist zusätzlich mit Punkten und Bußgeld verbunden
Dauer: ein bis drei MonateJe nach Schwere des Verstoßes dauert ein Fahrverbot ein, zwei oder drei Monate (§ 25 StVG).
Unterschied zum FührerscheinentzugAnders als der dauerhafte Entzug nach § 69 StGB endet das Fahrverbot automatisch nach Fristablauf.
Vier-Monats-Regelung für ErsttäterErsttäter können den Beginn ihres Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
Härtefallregelung bei beruflicher AngewiesenheitSind Sie beruflich zwingend auf den Führerschein angewiesen, kann ein Härtefall geprüft werden.
Auf dem Spiel

Das steht beim Fahrverbot auf dem Spiel

Je nach Schwere des Verstoßes und Ihrer Vorgeschichte.

1 bis 3 MonateFahrverbot
oft mehrere hundert EuroBußgeld zusätzlich
meist 2 PunktePunkte in Flensburg
Die genaue Dauer richtet sich nach Bußgeldkatalog, Geschwindigkeit und etwaigen Voreintragungen.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Das Fahrverbot in Kennzahlen

3 Monate max.
Höchstdauer eines Fahrverbots
4 Monate
Antrittsfrist für Ersttäter
2 Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung
1 Jahr
Tilgungsfrist im Fahreignungsregister (viele Verstöße)
Im Vergleich

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumFahrverbotFührerscheinentzug
Dauer1 bis 3 Monate, fest terminiertUnbestimmt, mit Sperrfrist
Rechtsgrundlage§ 25 StVG§ 69 StGB bzw. § 3 StVG
MPU nötig?In der Regel nichtHäufig, insbesondere nach Alkohol oder Drogen
WiedererteilungAutomatisch nach FristablaufNeuantrag samt Prüfung erforderlich
Die Einordnung im Einzelfall hängt von Verstoß, Vorgeschichte und der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht ab.
Warum prüfen?

Ansatzpunkte gegen das Fahrverbot

Nicht jedes Fahrverbot muss so hingenommen werden, wie es im Bescheid steht.

Härtefall: beruflich oder gesundheitlichSind Sie beruflich oder gesundheitlich zwingend auf den Führerschein angewiesen?
Voreintrag korrekt berücksichtigt?Wurde eine frühere Eintragung im Fahreignungsregister rechtlich sauber gewertet?
Vier-Monats-Frist beantragt?Wurde die Möglichkeit zum späteren Antritt bereits genutzt oder übersehen?
Zustellung und Fristen korrekt?Formfehler bei Zustellung oder Fristsetzung können den Bescheid angreifbar machen.
Zugrunde liegender Verstoß haltbar?Wir prüfen, ob Messung und Bescheid dem Verstoß tatsächlich standhalten.
Verhältnismäßigkeit gewahrt?Steht das Fahrverbot in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall greifen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht versprechen.
Irrtümer & Fakten

Fahrverbot – Mythen im Check

Was rund ums Fahrverbot oft falsch verstanden wird.

IrrtumEin Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein für immer weg ist. Fakt ansehen
FaktFalsch: Das Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate, danach gilt der Führerschein wieder uneingeschränkt.
IrrtumEs gibt nie eine Gnadenfrist für den Antritt des Fahrverbots. Fakt ansehen
FaktErsttäter können den Beginn des Fahrverbots oft innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
IrrtumEin Fahrverbot lässt sich ohnehin nie verhindern. Fakt ansehen
FaktJe nach Einzelfall können Härtefälle, Verfahrensfehler oder Fristversäumnisse dagegensprechen.
IrrtumDas Fahrverbot gilt sofort ab Bescheid, ohne jede Wahlmöglichkeit. Fakt ansehen
FaktMeist beginnt die Frist erst nach Rechtskraft, mit Spielraum beim genauen Zeitpunkt.
Häufige Fragen

Fahrverbot – Ihre Fragen

Das Fahrverbot ist zeitlich befristet auf ein bis drei Monate; danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Der Führerscheinentzug nach § 69 StGB ist unbefristet und erfordert eine Neuerteilung.
Nicht abwarten

Lassen Sie Ihr Fahrverbot rechtzeitig prüfen

Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.