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Bußgeldkatalog Alkohol

Alkohol am Steuer: Diese Strafen drohen Ihnen konkret

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis – abhängig vom gemessenen Promillewert drohen bei Alkohol am Steuer teils einschneidende Konsequenzen. Wir zeigen kompakt, was in Ihrem Fall auf dem Spiel steht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

bis zu0
Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit
0 Punkte
Punkte in Flensburg möglich
bis zu0 Monate
Fahrverbot – ab 1,1 ‰ droht Entzug
Noch keinen Bescheid erhalten?

Auch ohne Bußgeldbescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich

Viele Betroffene warten den Bußgeldbescheid, die Vorladung oder die Anklage ab, bevor sie sich Gedanken machen. Dabei lassen sich die besten Weichen oft schon vorher stellen – unabhängig davon, ob bereits Post von der Behörde da ist.

Beweislage frühzeitig sichernMessprotokoll, Zeugenangaben und Örtlichkeiten lassen sich mit der Zeit schwerer rekonstruieren – je früher wir Einsicht nehmen, desto besser lassen sich Mess- oder Verfahrensfehler dokumentieren.
Fristen laufen erst ab ZustellungDie Einspruchsfrist von zwei Wochen beginnt erst mit Zustellung des Bescheids – wer vorher vorbereitet ist, verschenkt später keine wertvolle Zeit.
Frühe Einschätzung erhöht die ErfolgsaussichtenEine anwaltliche Ersteinschätzung, bevor der Bescheid überhaupt eintrifft, zeigt oft schon, welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen.
Vorbereitet auf jedes SzenarioOb Anhörungsbogen, Vorladung oder direkt ein Bußgeldbescheid – wer vorbereitet ist, reagiert schneller und überlegter, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
Kostenlose Ersteinschätzung sichern
Promille-Stufen

Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat

Je höher der gemessene Promillewert, desto einschneidender die möglichen Folgen – so ordnen sich die Bereiche ein.

0,3 – 0,49 ‰
Nur bei Ausfallerscheinungen strafbar
3 Punkte (wenn strafbar)
Führerscheinentzug möglich

Ohne erkennbare Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Fahrfehler bleibt dieser Bereich für die meisten Fahrer:innen folgenlos. Zeigen sich jedoch Auffälligkeiten, liegt bereits eine Straftat nach §316 StGB vor.

0,5 – 1,09 ‰
ab 500 € Bußgeld
2 Punkte
1–3 Monate Fahrverbot

Der klassische Bereich der Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG: Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot – bei einem Wiederholungsfall steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer spürbar an.

ab 1,1 ‰
Geldstrafe (Tagessätze)
3 Punkte
Führerscheinentzug + Sperrfrist

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – das ist eine Straftat nach §316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.

Oft übersehen

Was viele nicht wissen: Versteckte Folgen

Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen häufig weitere, teils existenzielle Konsequenzen.

Ärger mit der Kfz-VersicherungBei grober Fahrlässigkeit kann die Kfz-Versicherung ihre Leistung kürzen oder nach der Regulierung eines Schadens Regress bei Ihnen nehmen – das kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Existenzrisiko für BerufskraftfahrerWer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, etwa als Berufskraftfahrer, im Außendienst oder Handwerk, riskiert bei Fahrverbot oder Entzug schnell auch den Arbeitsplatz.
MPU-RisikoAb etwa 1,6 Promille oder bei einem wiederholten Verstoß ordnen Behörden häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, bevor der Führerschein zurückgegeben wird.
Eintrag im FührungszeugnisBei einer Verurteilung als Straftat kann der Eintrag im Führungszeugnis Auswirkungen auf Berufe mit Zuverlässigkeitsprüfung haben, etwa im Sicherheitsbereich oder öffentlichen Dienst.
Unser Vorgehen

So verteidigen wir Ihren Alkohol-Fall

Vier klare Schritte von der ersten Akteneinsicht bis zur Verteidigung.

01Messverfahren prüfenWir prüfen, ob die Atemalkoholmessung geeicht und korrekt durchgeführt wurde und ob zusätzlich eine Blutprobe erforderlich gewesen wäre.
02Fristen wahrenWir behalten Anhörungs- und Einspruchsfristen im Blick, damit Ihnen keine Frist verstreicht, bevor Ihr Fall geprüft ist.
03Akteneinsicht beantragenÜber die Akteneinsicht werten wir Messprotokoll, Zeugenangaben und Verfahrensablauf im Detail aus, um mögliche Fehler zu identifizieren.
04Verteidigungsstrategie festlegenAuf Basis der Aktenlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie – vom Einspruch bis zur Verteidigung vor Gericht.
Der Unterschied zählt

Mit oder ohne anwaltliche Hilfe: was sich ändert

Ein Überblick, wie sich anwaltliche Unterstützung typischerweise auf Ihren Fall auswirken kann.

KriteriumOhne anwaltliche HilfeMit anwaltlicher Hilfe
Prüfung des MessverfahrensMeist nicht möglichSystematische Prüfung auf Fehler
AkteneinsichtNur eingeschränkt möglichVollständige Akteneinsicht durch den Anwalt
FristenkontrolleEigenverantwortung, hohes FehlerrisikoLückenlose Überwachung aller Fristen
Kommunikation mit Behörde/GerichtDirekt und ohne EinordnungÜbernahme durch erfahrene Partneranwälte
VerhandlungsspielraumKaum einschätzbarAusschöpfung realistischer Spielräume
Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nie garantieren – die Erfolgsaussichten hängen immer vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen

Strafen bei Alkohol am Steuer – Ihre Fragen

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat nach §316 StGB. Zeigen sich bereits ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Fahrfehler, liegt ebenfalls eine Straftat vor.
Jetzt handeln

Warten Sie nicht auf den Bußgeldbescheid

Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Lassen Sie Ihre Situation jetzt kostenlos und unverbindlich von unserer Kanzlei einschätzen.

Kostenlose Fallprüfung

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen kostenlos.

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