Strafen bei Alkohol am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Strafrahmen
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis – abhängig vom gemessenen Promillewert drohen bei Alkohol am Steuer teils einschneidende Konsequenzen. Wir zeigen kompakt, was in Ihrem Fall auf dem Spiel steht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
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Warum Mandanten uns vertrauen
Auch ohne Bußgeldbescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich
Viele Betroffene warten den Bußgeldbescheid, die Vorladung oder die Anklage ab, bevor sie sich Gedanken machen. Dabei lassen sich die besten Weichen oft schon vorher stellen – unabhängig davon, ob bereits Post von der Behörde da ist.
Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Je höher der gemessene Promillewert, desto einschneidender die möglichen Folgen – so ordnen sich die Bereiche ein.
Ohne erkennbare Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Fahrfehler bleibt dieser Bereich für die meisten Fahrer:innen folgenlos. Zeigen sich jedoch Auffälligkeiten, liegt bereits eine Straftat nach §316 StGB vor.
Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG (ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol): Regelsatz beim Erstverstoß 500 € und 1 Monat Fahrverbot, beim zweiten Verstoß 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat nach §316 StGB (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe). Werden andere konkret gefährdet, greift § 315c StGB (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe). Hinzu kommen in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Was viele nicht wissen: Versteckte Folgen
Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen häufig weitere, teils existenzielle Konsequenzen.
So verteidigen wir Ihren Alkohol-Fall
Vier klare Schritte von der ersten Akteneinsicht bis zur Verteidigung.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe: was sich ändert
Ein Überblick, wie sich anwaltliche Unterstützung typischerweise auf Ihren Fall auswirken kann.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit anwaltlicher Hilfe |
|---|---|---|
| Prüfung des Messverfahrens | Meist nicht möglich | Systematische Prüfung auf Fehler |
| Akteneinsicht | Nur eingeschränkt möglich | Vollständige Akteneinsicht durch den Anwalt |
| Fristenkontrolle | Eigenverantwortung, hohes Fehlerrisiko | Lückenlose Überwachung aller Fristen |
| Kommunikation mit Behörde/Gericht | Direkt und ohne Einordnung | Übernahme durch erfahrene Partneranwälte |
| Verhandlungsspielraum | Kaum einschätzbar | Ausschöpfung realistischer Spielräume |
Strafen bei Alkohol am Steuer – Ihre Fragen
Warten Sie nicht auf den Bußgeldbescheid
Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Lassen Sie Ihre Situation jetzt kostenlos und unverbindlich von unserer Kanzlei einschätzen.
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