Strafen bei Drogen am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Strafrahmen
Die Folgen hängen von der Substanz ab: Bei Cannabis gilt § 24a Abs. 1a StVG (ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum), bei anderen berauschenden Mitteln § 24a Abs. 2 StVG. Im Regelfall drohen 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, bei Wiederholung mehr. Bei Fahruntüchtigkeit liegt eine Straftat nach § 316 StGB (bis 1 Jahr) oder § 315c StGB (bis 5 Jahre) vor.
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Warum Mandanten uns vertrauen
Auch ohne Bescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich
Viele warten ab, bis der Bußgeldbescheid oder die Anklage tatsächlich zugestellt wird – dabei lohnt sich eine frühe Einschätzung schon direkt nach der Kontrolle oder Blutentnahme. Das Nachweisverfahren rund um die Blutprobe ist rechtlich angreifbar, und wer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, erkennt Verfahrensfehler oft, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt. Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, bleiben für den Einspruch nur zwei Wochen.
Vom Bußgeld zur Straftat
Wie stark die Folgen ausfallen, hängt vom Nachweis und vom Einzelfall ab.
THC: § 24a Abs. 1a StVG ab 3,5 ng/ml im Blutserum. Andere Drogen wie Amphetamin oder Kokain: § 24a Abs. 2 StVG bei Nachweis im Blut, außer bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels. Ausfallerscheinungen sind nicht erforderlich.
Regelsätze bei erneutem Verstoß nach § 24a Abs. 2 StVG. Zusätzlich prüft die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig die Fahreignung.
§ 316 StGB greift, wenn Ausfallerscheinungen oder andere Umstände die Fahruntüchtigkeit belegen; werden dabei andere konkret gefährdet, § 315c StGB.
Diese Folgen kommen oft dazu
Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen weitere, häufig unterschätzte Konsequenzen.
So gehen wir bei Ihrem Fall vor
Konkrete Schritte, mit denen wir Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ansetzen.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe
Der Unterschied zeigt sich oft erst im laufenden Verfahren.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit anwaltlicher Hilfe |
|---|---|---|
| Akteneinsicht | Meist nicht möglich | Vollständige Einsicht in Ermittlungs- und Laborakte |
| Prüfung der Blutprobe | Bescheid wird meist hingenommen | Entnahme, Dokumentation und Auswertung werden geprüft |
| Fristen | Risiko, die Einspruchsfrist zu versäumen | Fristen werden aktiv überwacht und gewahrt |
| MPU-Risiko | Oft erst spät erkannt | Frühzeitige Einschätzung der Eignungsfrage |
| Kommunikation mit Behörden | Auf eigene Faust | Direkte Vertretung gegenüber Behörde und Gericht |
Strafen bei Drogen am Steuer – Ihre Fragen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – lassen Sie es prüfen
Ob mit oder ohne Bescheid: Je früher Sie Ihren Fall prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.
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