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Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Strafen bei Drogen am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Strafrahmen

Die Folgen hängen von der Substanz ab: Bei Cannabis gilt § 24a Abs. 1a StVG (ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum), bei anderen berauschenden Mitteln § 24a Abs. 2 StVG. Im Regelfall drohen 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, bei Wiederholung mehr. Bei Fahruntüchtigkeit liegt eine Straftat nach § 316 StGB (bis 1 Jahr) oder § 315c StGB (bis 5 Jahre) vor.

ab 500 €
Bußgeld für Ersttäter
2-3
Punkte in Flensburg
1 Monat
Fahrverbot möglich
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Ihre Vorteile

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Auch ohne Bescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich

Viele warten ab, bis der Bußgeldbescheid oder die Anklage tatsächlich zugestellt wird – dabei lohnt sich eine frühe Einschätzung schon direkt nach der Kontrolle oder Blutentnahme. Das Nachweisverfahren rund um die Blutprobe ist rechtlich angreifbar, und wer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, erkennt Verfahrensfehler oft, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt. Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, bleiben für den Einspruch nur zwei Wochen.

Blutprobe ist angreifbarEntnahme, Lagerung und labortechnische Auswertung der Blutprobe müssen lückenlos dokumentiert sein – Fehler sind ein häufiger Ansatzpunkt.
Anhörung und Bescheid unterscheidenDer Anhörungsbogen löst keine Einspruchsfrist aus; Angaben zur Sache sind freiwillig. Erst ab Zustellung des Bußgeldbescheids läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen (§ 67 OWiG).
Akteneinsicht lohnt sich frühWer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, kann Verfahrensfehler erkennen, bevor der Bescheid überhaupt zugestellt wird.
Frühe Einschätzung schütztAuch ohne aktuellen Bescheid zeigt eine kostenlose Ersteinschätzung, was Ihnen konkret droht und wie Sie am besten reagieren.
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Eskalationsstufen

Vom Bußgeld zur Straftat

Wie stark die Folgen ausfallen, hängt vom Nachweis und vom Einzelfall ab.

Ordnungswidrigkeit
500 € (THC + Alkohol: 1.000 €)
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

THC: § 24a Abs. 1a StVG ab 3,5 ng/ml im Blutserum. Andere Drogen wie Amphetamin oder Kokain: § 24a Abs. 2 StVG bei Nachweis im Blut, außer bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels. Ausfallerscheinungen sind nicht erforderlich.

Wiederholungsfall
1.000 €, dritter Verstoß 1.500 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot

Regelsätze bei erneutem Verstoß nach § 24a Abs. 2 StVG. Zusätzlich prüft die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig die Fahreignung.

Straftat
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (§ 316: bis 1 Jahr, § 315c: bis 5 Jahre)
3 Punkte
Führerscheinentzug + MPU möglich

§ 316 StGB greift, wenn Ausfallerscheinungen oder andere Umstände die Fahruntüchtigkeit belegen; werden dabei andere konkret gefährdet, § 315c StGB.

Was viele nicht wissen

Diese Folgen kommen oft dazu

Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen weitere, häufig unterschätzte Konsequenzen.

MPU-RisikoDie Fahrerlaubnisbehörde kann unabhängig vom Bußgeld- oder Strafverfahren Eignungszweifel prüfen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.
Neuerteilung des FührerscheinsWird die Fahrerlaubnis entzogen, ist die Neuerteilung häufig an eine bestandene MPU und weitere Auflagen geknüpft.
Risiko für BerufskraftfahrerWer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, riskiert bei Entzug oder langem Fahrverbot zusätzlich den Arbeitsplatz.
Folgen für die VersicherungNach einem Verstoß drohen höhere Beiträge in der Kfz-Versicherung, bei einer Straftat kann im Schadenfall auch der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Verteidigung

So gehen wir bei Ihrem Fall vor

Konkrete Schritte, mit denen wir Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ansetzen.

01Nachweisverfahren prüfenWir prüfen, welche Vorschrift greift (THC-Grenzwert 3,5 ng/ml nach § 24a Abs. 1a StVG oder Substanznachweis nach § 24a Abs. 2 StVG), ob der Wert korrekt bestimmt wurde und ob das Arzneimittelprivileg eingreift.
02Akteneinsicht beantragenWir fordern die Ermittlungsakte und die Blutprobenauswertung an und prüfen Entnahme, Dokumentation und Verfahrensablauf im Detail.
03Fristen wahrenWir sichern die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids und prüfen, wann und wie zugestellt wurde.
04Verteidigungsstrategie festlegenAuf Basis der Aktenlage entwickeln wir eine ehrliche Einschätzung und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht.
Vergleich

Mit oder ohne anwaltliche Hilfe

Der Unterschied zeigt sich oft erst im laufenden Verfahren.

KriteriumOhne anwaltliche HilfeMit anwaltlicher Hilfe
AkteneinsichtMeist nicht möglichVollständige Einsicht in Ermittlungs- und Laborakte
Prüfung der BlutprobeBescheid wird meist hingenommenEntnahme, Dokumentation und Auswertung werden geprüft
FristenRisiko, die Einspruchsfrist zu versäumenFristen werden aktiv überwacht und gewahrt
MPU-RisikoOft erst spät erkanntFrühzeitige Einschätzung der Eignungsfrage
Kommunikation mit BehördenAuf eigene FaustDirekte Vertretung gegenüber Behörde und Gericht
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen

Strafen bei Drogen am Steuer – Ihre Fragen

Ohne Ausfallerscheinungen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit: bei Cannabis nach § 24a Abs. 1a StVG ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum, bei anderen berauschenden Mitteln nach § 24a Abs. 2 StVG bei Nachweis im Blut. Bei Fahruntüchtigkeit liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe), bei konkreter Gefährdung anderer nach § 315c StGB (bis 5 Jahre oder Geldstrafe).
Jetzt handeln

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – lassen Sie es prüfen

Ob mit oder ohne Bescheid: Je früher Sie Ihren Fall prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

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