Strafen bei Drogen am Steuer: Das droht Ihnen konkret
Bis zu 1.500 € Bußgeld, 2 bis 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten – bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit droht sogar eine Straftat nach § 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Wir zeigen Ihnen, womit Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.
Auch ohne Bescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich
Viele warten ab, bis der Bußgeldbescheid oder die Anklage tatsächlich zugestellt wird – dabei lohnt sich eine frühe Einschätzung schon direkt nach der Kontrolle oder Blutentnahme. Das Nachweisverfahren rund um die Blutprobe ist rechtlich angreifbar, Fristen für Anhörung und Einspruch sind kurz, und wer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, erkennt Verfahrensfehler oft, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt.
Vom Bußgeld zur Straftat
Wie stark die Folgen ausfallen, hängt vom Nachweis und vom Einzelfall ab.
§ 24a Abs. 2 StVG: Eine berauschende Substanz – etwa THC, Amphetamin oder Kokain – wird im Blut nachgewiesen, ohne dass Ausfallerscheinungen vorliegen müssen.
Bei einem erneuten Verstoß nach § 24a StVG steigen Bußgeld und Dauer des Fahrverbots gegenüber dem Ersttäter spürbar an.
§ 316 StGB greift, wenn Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder erhebliche Fahruntüchtigkeit die tatsächliche Fahruntüchtigkeit belegen.
Diese Folgen kommen oft dazu
Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen weitere, häufig unterschätzte Konsequenzen.
So gehen wir bei Ihrem Fall vor
Konkrete Schritte, mit denen wir Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ansetzen.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe
Der Unterschied zeigt sich oft erst im laufenden Verfahren.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit anwaltlicher Hilfe |
|---|---|---|
| Akteneinsicht | Meist nicht möglich | Vollständige Einsicht in Ermittlungs- und Laborakte |
| Prüfung der Blutprobe | Bescheid wird meist hingenommen | Entnahme, Dokumentation und Auswertung werden geprüft |
| Fristen | Risiko, die Einspruchsfrist zu versäumen | Fristen werden aktiv überwacht und gewahrt |
| MPU-Risiko | Oft erst spät erkannt | Frühzeitige Einschätzung der Eignungsfrage |
| Kommunikation mit Behörden | Auf eigene Faust | Direkte Vertretung gegenüber Behörde und Gericht |
Strafen bei Drogen am Steuer – Ihre Fragen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – lassen Sie es prüfen
Ob mit oder ohne Bescheid: Je früher Sie Ihren Fall prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.
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Welche Strafe bei Drogen am Steuer droht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen kostenlos.
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