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Handy am Steuer?

Handy am Steuer? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Ein Blick aufs Handy während der Fahrt kann teuer werden: Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und bei Gefährdung sogar ein Fahrverbot drohen. Wir prüfen kostenlos, ob der Vorwurf trägt.

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Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Vorwurf Handy am Steuer? Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.

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Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

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Welche Handy-Nutzung am Steuer ist wirklich erlaubt?

Verboten ist es nach § 23 Abs. 1a StVO, ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät während der Fahrt zur Benutzung aufzunehmen oder zu halten. Erlaubt bleiben Sprachsteuerung und die Nutzung in einer Halterung, solange dazu nur eine kurze, den Verhältnissen angepasste Blickzuwendung nötig ist. Bloßes Umlagern des Geräts ohne Bezug zu einer Bedienfunktion ist nach der Rechtsprechung nicht automatisch ein Verstoß – das hängt vom Einzelfall ab.

Kurz erklärt
  • Verboten: Gerät zur Nutzung aufnehmen oder halten
  • Pkw ohne Gefährdung: 100 € und 1 Punkt
  • Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Vorwurf beruht meist nur auf Beobachtung der Polizei
  • Radfahrer: 55 € und 1 Punkt
§ 23 Abs. 1a StVODer Grundtatbestand verbietet die Nutzung elektronischer Geräte mit der Hand während der Fahrt.
Was zählt als "Nutzung"?Verboten ist das Aufnehmen oder Halten des Geräts zur Benutzung – etwa zum Telefonieren, Ablesen oder Tippen. Reines Umlegen ohne Benutzungsbezug ist eine Frage des Einzelfalls.
Ausnahme: Motor ausSteht das Fahrzeug und ist der Motor vollständig ausgeschaltet, darf das Handy genutzt werden. Die automatische Abschaltung durch eine Start-Stopp-Funktion reicht nicht.
Pkw vs. RadfahrerFür Radfahrer gilt dasselbe Verbot; der Regelsatz beträgt 55 € und 1 Punkt in Flensburg.
Mögliche Folgen

Das droht beim Handy-Verstoß

Regelsätze für Pkw nach Bußgeldkatalog – die Höhe hängt davon ab, ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt.

100–200 €Geldbuße
1–2Punkte
1 Monat bei Gefährdung/SachschadenFahrverbot
Ohne Gefährdung 100 € und 1 Punkt; mit Gefährdung 150 €, mit Sachbeschädigung 200 € – jeweils 2 Punkte und 1 Monat Regelfahrverbot.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Handy am Steuer in Zahlen

100€
Bußgeld für Pkw ohne Gefährdung
55€
Bußgeld für Radfahrer (1 Punkt)
2Wochen
Übliche Einspruchsfrist
1Punkt
Eintrag in Flensburg (Pkw)
Übersicht

Bußgeld nach Fallgruppe

Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen – der Einzelfall kann abweichen.

FallgruppeBußgeldPunkteFahrverbot
Pkw – ohne Gefährdung100 €1nein
Pkw – mit Gefährdung150 €21 Monat
Pkw – mit Sachbeschädigung200 €21 Monat
Radfahrer55 €1nein
Maßgeblich sind der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid und die Umstände des Einzelfalls.
Warum prüfen?

Das prüfen wir beim Handy-Vorwurf

Nicht jede Beobachtung der Polizei trägt den Vorwurf vor Gericht.

War das Gerät wirklich in der Hand?Die Beobachtung der Beamten ist oft nur ein kurzer Moment – wir hinterfragen, wie eindeutig sie wirklich war.
Lief der Motor tatsächlich?Bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy in die Hand genommen werden – wir prüfen, ob das dokumentiert wurde.
Zeugenbeobachtung plausibel?Wir prüfen, aus welcher Position und Entfernung die Polizei die angebliche Nutzung beobachtet haben will.
Verwechslung mit anderem Gegenstand?Zigarettenschachtel, Radiergummi oder Getränkedose werden gelegentlich mit einem Handy verwechselt.
Sind Sie eindeutig als Fahrer identifiziert?Ohne zweifelsfreie Fahreridentifikation lässt sich der Vorwurf oft nicht halten.
Fristen und Zustellung korrekt?Wir prüfen, ob Anhörung und Bescheid form- und fristgerecht zugestellt wurden.
Ob und welche dieser Ansatzpunkte in Ihrem Fall greifen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtsprechung ab – pauschale Erfolgsquoten nennen wir bewusst nicht.
Irrtümer & Fakten

Diese Irrtümer halten sich hartnäckig

Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.

IrrtumNur Telefonieren mit dem Handy ist verboten. Fakt ansehen
FaktAuch Ablesen, Wischen oder Tippen zählt als verbotene Nutzung – ganz ohne Telefonat.
IrrtumAn der roten Ampel darf ich kurz aufs Handy schauen. Fakt ansehen
FaktDas Verbot gilt auch im Stand, solange der Motor läuft oder nur durch die Start-Stopp-Automatik aus ist – etwa an der Ampel oder im Stau.
IrrtumNur Autofahrer können belangt werden. Fakt ansehen
FaktAuch Radfahrer riskieren ein Bußgeld von 55 € und 1 Punkt, wenn sie das Handy während der Fahrt benutzen.
IrrtumEine Halterung am Lenkrad macht die Nutzung erlaubt. Fakt ansehen
FaktEine Halterung hilft nur, solange das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird und zur Bedienung nur eine kurze Blickzuwendung nötig ist. Wer länger tippt oder liest, kann trotz Halterung gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen.
Häufige Fragen

Handy am Steuer – Ihre Fragen

Neben dem Smartphone erfasst das Gesetz auch Tablets, Laptops, E-Book-Reader und ähnliche Geräte mit Kommunikations-, Informations- oder Organisationsfunktion. Entscheidend ist nicht das Gerät selbst, sondern ob es während der Fahrt aufgenommen und bedient wurde.
Frist läuft

Lassen Sie den Handy-Vorwurf kostenlos prüfen

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Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.