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Ratgeber: Ladungssicherung

Ladungssicherung: Bußgeld für unzureichend gesicherte Ladung

Ob Umzugskisten im Kofferraum, die Dachbox im Urlaub oder der Fahrradträger am Heck: Wer seine Ladung nicht richtig sichert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Ernstfall auch einen gefährlichen Unfall. Dieser Ratgeber erklärt, was § 22 StVO konkret verlangt, mit welchen Bußgeldern und Punkten Sie rechnen müssen und wie Sie Ihre Ladung im Alltag richtig sichern.

8 Min. Lesezeit
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Die gesetzliche Grundlage: § 22 Abs. 1 StVO

Die Pflicht zur Ladungssicherung ergibt sich aus § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung. Danach muss die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie die Ladeeinrichtungen so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung, einem plötzlichen Ausweichmanöver oder auf schlechter Fahrbahn nicht verrutschen, umfallen, herabfallen, hin- und herrollen oder vermeidbaren Lärm verursachen können. Der Gesetzgeber verlangt also nicht irgendeine Sicherung, sondern eine, die auch im Grenzbereich der Fahrphysik standhält.

Wichtig zu wissen: Die Verantwortung liegt in erster Linie beim Fahrer. Wer ein Fahrzeug in Betrieb setzt, muss sich vor Fahrtantritt selbst vergewissern, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist – ganz gleich, ob er die Ladung selbst verstaut hat oder sie von jemand anderem übernommen wurde. Eine Berufung darauf, „das haben andere beladen“, entlastet den Fahrer rechtlich nicht.

Die Vorschrift gilt unabhängig von der Art des Fahrzeugs und unabhängig davon, ob es sich um einen kurzen Weg zum Baumarkt oder eine lange Urlaubsfahrt handelt. Auch bei nur wenigen Kilometern Fahrstrecke kann eine unzureichend gesicherte Ladung bereits zu einem Bußgeld führen, wenn sie bei einer Kontrolle auffällt oder einen Unfall verursacht.

Welche Bußgelder drohen im Pkw?

Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass die Ladung im Pkw nicht ordnungsgemäß gesichert ist, drohen dem Fahrer nach dem aktuellen Bußgeldkatalog je nach Schwere des Verstoßes zwischen 25 und 75 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Die genaue Höhe richtet sich danach, wie gravierend die Sicherungsmängel sind und ob durch die lose Ladung eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstanden ist.

Die gesamte Bandbreite im Bußgeldkatalog reicht dabei von 20 bis 260 Euro, abhängig vom Einzelfall, dem Ausmaß der Gefährdung und davon, ob es durch die mangelhafte Sicherung zu einer Sachbeschädigung oder gar einem Unfall gekommen ist. Je höher das Risiko für andere, desto empfindlicher fällt das Bußgeld aus – bei einer bloßen Ordnungswidrigkeit ohne konkrete Gefährdung bleibt es meist im unteren Bereich, bei nachgewiesener Gefährdung oder Schaden steigt der Betrag deutlich.

Ladungssicherung auf Anhängern: eigene Regeln

Wer einen Anhänger zieht – etwa für den Möbeltransport, den Ausflug mit dem Boot oder den Umzug – muss besonders genau hinschauen. Bereits ab 35 Euro Bußgeld wird es für den Fahrer teuer, wenn die Ladung auf dem Anhänger nicht richtig gesichert ist. Wird durch die mangelhafte Sicherung eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro, und zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg fällig.

Kommt es infolge der unzureichenden Ladungssicherung sogar zu einer Sachbeschädigung – etwa weil ein Gegenstand vom Anhänger fällt und ein anderes Fahrzeug beschädigt – steigt das Bußgeld auf 75 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt. Gerade bei Anhängern unterschätzen viele Fahrer, wie stark sich Ladung durch die zusätzliche Achse und die andere Schwerpunktlage beim Bremsen und in Kurven verlagern kann.

Achtung: Auch der Halter haftet – mit 135 Euro BußgeldNicht nur der Fahrer, auch der Halter eines Fahrzeugs trägt eine eigenständige Verantwortung. Lässt der Halter eine Fahrt mit erkennbar unsicherer Ladung zu oder duldet er diese, drohen ihm 135 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt in Flensburg – unabhängig davon, ob er selbst am Steuer saß. Wer als Unternehmer, Vermieter eines Transporters oder einfach als Fahrzeughalter Dritte fahren lässt, sollte sich daher vor Fahrtantritt aktiv vergewissern, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist.

Dachbox, Dachträger und Dachlast: oft unterschätzt

Viele Autofahrer denken bei „Ladung“ zunächst an den Kofferraum – dabei zählen auch Dachboxen, Dachträger, Fahrradträger und alles, was darauf transportiert wird, rechtlich ebenfalls als Ladung im Sinne des § 22 StVO. Das bedeutet: Auch das Gepäck in der Dachbox muss so verstaut sein, dass es bei einer Vollbremsung nicht verrutscht, und die Dachbox selbst muss fest und korrekt am Dachträger befestigt sein.

Zusätzlich gibt es eine wichtige technische Grenze: die zulässige Dachlast. Sie wird vom Fahrzeughersteller vorgegeben und findet sich im Fahrzeughandbuch, häufig auch als Aufkleber im Türrahmen oder Tankdeckel. Diese Dachlast umfasst sowohl das Gewicht des Dachträgers selbst als auch das der Dachbox und der darin transportierten Gegenstände zusammen – wird sie überschritten, drohen nicht nur Bußgeld, sondern im schlimmsten Fall auch Schäden an der Karosserie oder ein Abreißen der Box während der Fahrt.

Ein besonders häufiger Praxisfehler vor der Urlaubsreise: Die Dachbox wird zwar beladen, aber die Schnellverschlüsse werden nicht vollständig eingerastet oder nach den ersten Kilometern nicht noch einmal kontrolliert. Gerade bei längeren Autobahnfahrten mit hohen Geschwindigkeiten kann sich eine nicht korrekt verriegelte Dachbox lösen – mit erheblichem Gefahrenpotenzial für nachfolgende Fahrzeuge.

Die häufigsten Fehler im Alltag

In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehlerquellen. Beim Umzug etwa wird der Kofferraum bis unter das Dach mit Kartons, Lampen und losen Gegenständen vollgepackt, ohne dass ein Trennnetz oder Trenngitter zum Fahrgastraum vorhanden ist. Kommt es zu einer Vollbremsung, können Kartons mit erheblicher Wucht nach vorne katapultiert werden – bei entsprechendem Gewicht ein reales Verletzungsrisiko für die Insassen.

Ein zweiter Klassiker sind Getränkekisten, die lose auf der Rückbank oder im Kofferraum stehen, statt gegen ein Verrutschen gesichert zu werden. Auch vermeintlich harmlose Gegenstände wie ein ungesicherter Werkzeugkoffer im Kofferraum oder ein loser Kindersitz-Ersatzgegenstand können bei einem Aufprall zu gefährlichen Geschossen werden.

Sperrgut wie Möbelstücke, Leitern oder Bretter, die etwa vom Baumarkt nach Hause transportiert werden, müssen mit geeigneten Zurrmitteln fixiert werden – ein einfaches „Reinlegen und Kofferraumdeckel zu“ reicht rechtlich nicht aus, selbst wenn der Gegenstand augenscheinlich gut in den Kofferraum „passt“.

Auch am Heck lauern Fehler: Wird ein Fahrradträger montiert, muss er nicht nur die Fahrräder sicher fixieren, sondern darf auch das amtliche Kennzeichen und die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht ohne Weiteres verdecken. Wird das Kennzeichen durch den Fahrradträger verdeckt, ist ein beleuchtetes Wiederholungskennzeichen vorgeschrieben – Details dazu finden Sie in unserem separaten Ratgeber zum Thema unleserliches oder verdecktes Kennzeichen.

So sichern Sie Ihre Ladung richtig

  • Schwere Gegenstände möglichst weit unten und nah am Fahrzeugschwerpunkt platzieren, nicht lose oben auflegen.
  • Lücken zwischen Ladungsteilen vermeiden – eine formschlüssige, dicht gepackte Beladung verhindert Verrutschen besser als lose verteilte Gegenstände.
  • Zurrgurte mit ausreichender Zugkraft verwenden, um Kisten, Möbel oder Sperrgut fest mit den Verzurrpunkten des Fahrzeugs zu verbinden.
  • Anti-Rutschmatten zwischen Ladefläche und Ladung einsetzen, um den Reibwert zu erhöhen und ein Verrutschen zusätzlich zu erschweren.
  • Trennnetze oder Trenngitter zwischen Kofferraum und Fahrgastraum nutzen, damit Gegenstände bei einer Vollbremsung nicht in den Innenraum geschleudert werden.
  • Vor Fahrtantritt und nach den ersten gefahrenen Kilometern die Ladung noch einmal auf festen Sitz prüfen, insbesondere bei Dachboxen und Anhängerladung.
  • Die zulässige Dachlast laut Fahrzeughandbuch nicht überschreiten und Dachboxen stets vollständig verriegeln.

Zivilrechtliche Folgen: Haftung und Versicherungsschutz

Neben dem Bußgeld kann eine mangelhafte Ladungssicherung auch erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kommt es durch verrutschte, herabfallende oder umherrollende Ladung zu einem Unfall, haftet der Verursacher in aller Regel voll oder zumindest zu einem erheblichen Anteil für den entstandenen Schaden – sowohl gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als auch gegenüber Insassen des eigenen Fahrzeugs.

Besonders unangenehm wird es, wenn die Kaskoversicherung ins Spiel kommt: Stuft der Versicherer die unzureichende Ladungssicherung als grob fahrlässig ein, kann er seine Leistung anteilig oder sogar vollständig kürzen. Das betrifft nicht nur den Schaden am eigenen Fahrzeug, sondern kann in der Folge auch zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt führen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Versicherungs-Rückstufung nach einem Unfall.

Wer also glaubt, mit einem Bußgeld von 25 oder 75 Euro sei das finanzielle Risiko überschaubar, unterschätzt häufig die tatsächliche Tragweite: Reparaturkosten, Regressforderungen und Versicherungsnachteile können ein Vielfaches des ursprünglichen Bußgelds ausmachen, wenn es durch die mangelhafte Sicherung tatsächlich zu einem Unfall kommt.

Übersicht

Bußgelder und Punkte im Überblick

Vereinfachte Richtwerte auf Grundlage des aktuellen Bußgeldkatalogs. Die konkrete Höhe legt die Bußgeldbehörde im Einzelfall fest.

FallBußgeldPunkte
Ladung im Pkw nicht gesichert (Grundtatbestand)25 – 75 Euro1 Punkt
Ladung im Pkw nicht gesichert (volle Bandbreite je nach Schwere)20 – 260 Eurobis zu 1 Punkt
Ladung auf Anhänger nicht gesichert (Fahrer)ab 35 Euro
Ladung auf Anhänger, Gefährdung anderer60 Euro1 Punkt
Ladung auf Anhänger, Sachbeschädigung75 Euro1 Punkt
Halter duldet Fahrt mit unsicherer Ladung135 Euro1 Punkt
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte aus dem aktuellen Bußgeldkatalog. Die konkrete Einstufung im Einzelfall obliegt der zuständigen Bußgeldbehörde.
Praxistipp: Die richtigen Hilfsmittel machen den UnterschiedZurrgurte, Anti-Rutschmatten, Trennnetze und Trenngitter gehören in jedes Fahrzeug, das regelmäßig Gepäck, Einkäufe oder Sperrgut transportiert. In Kombination mit einer schwerpunktnahen, bodennahen und möglichst lückenlosen Beladung lässt sich das Risiko eines Bußgeldes und – viel wichtiger – das Unfallrisiko erheblich senken.
Häufige Fragen

Ladungssicherung – Ihre Fragen

Nach § 22 Absatz 1 StVO muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, herabfällt oder umherrollt.
Fachlich geprüftRechtsanwalt Peter ScheidAnwaltsbüro Scheid, Hauptstr. 14, 77736 Zell a. H.Rechtsanwalt Peter Scheid berät seit vielen Jahren Mandanten in Bußgeld- und Verkehrsrechtsfragen, darunter zahlreiche Fälle rund um Ladungssicherung und Halterhaftung. Anwaltsbüro Scheid, Hauptstr. 14, 77736 Zell a. H., Telefon 07835/54740, E-Mail info@ra-scheid.de.
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