Falsches Überholen: Bußgeld beim Überholverbot
Ein kurzer Blick in den Rückspiegel, ein Tritt aufs Gaspedal – und schon ist überholt. Doch nicht jeder Überholvorgang ist erlaubt: Durchgezogene Linien, unklare Verkehrslagen und riskante Kolonnen-Manöver zählen zu den häufigsten Gründen für ein Bußgeld. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Überholverbot gilt, mit welchen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten Sie rechnen müssen, und wie Sie sicher sowie regelkonform überholen.
Rechtsgrundlage: Das sagt § 5 StVO zum Überholen
Wer auf deutschen Straßen überholt, bewegt sich mitten im Anwendungsbereich von § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Vorschrift regelt nicht nur, wie überholt werden muss, sondern vor allem, wann ein Überholvorgang von vornherein unzulässig ist. Nach § 5 Absatz 1 StVO darf nur überholen, wer dabei den Gegenverkehr sowie nachfolgende Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert und die gesamte für das Überholen sowie für den Gegenverkehr erforderliche Strecke ausreichend weit und klar überblicken kann. Fehlt diese Übersicht, ist der Überholvorgang unabhängig von Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierung bereits nach dem Gesetz verboten.
Ergänzt wird § 5 StVO durch den Bußgeldkatalog, der für die unterschiedlichen Verstoßformen konkrete Regelsätze vorsieht. Je nach Schwere des Verstoßes reicht die Bandbreite von rund 20 Euro für kleinere Verstöße bis zu 300 Euro, wenn eine unklare Verkehrslage mit einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zusammentrifft. Neben dem Bußgeld drohen in den schwereren Fällen zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister sowie ein befristetes Fahrverbot, sodass falsches Überholen keineswegs ein Kavaliersdelikt ist.
Überholverbot durch durchgezogene Linie
Stellen Sie sich eine Landstraße vor, die in eine langgezogene Kuppe übergeht. Genau an solchen Stellen markiert die Straßenverkehrsbehörde häufig eine durchgezogene Mittellinie, weil die Sicht auf den Gegenverkehr hinter der Kuppe nicht gewährleistet ist. Die durchgezogene Linie darf nach den Vorschriften der StVO grundsätzlich weder berührt noch überfahren werden. Wer trotzdem zum Überholen ansetzt und dabei die durchgezogene Linie überquert, begeht einen eigenständigen Verkehrsverstoß, selbst wenn objektiv gar kein Fahrzeug entgegenkommt.
Für das Überholen trotz durchgezogener Linie außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Ein Fahrverbot ist in diesem Fall in der Regel nicht vorgesehen, solange keine weiteren Umstände wie eine zusätzliche Gefährdung hinzukommen. Kommt es allerdings zu einer konkreten Gefährdung des Gegenverkehrs, weil beispielsweise ein entgegenkommendes Fahrzeug abbremsen oder ausweichen muss, wird der Verstoß in der Regel deutlich strenger geahndet und mit einem höheren Bußgeld sowie zusätzlichen Punkten belegt.
Unklare Verkehrslage: Wann gilt sie als besonders riskant?
Auch ohne durchgezogene Linie kann ein Überholverbot bestehen, wenn die Verkehrslage unklar ist. Typische Beispiele sind unübersichtliche Kurven, Kuppen ohne freie Sicht auf die Gegenfahrbahn sowie Einmündungen und Kreuzungen, an denen jederzeit ein Fahrzeug einbiegen könnte, ohne dass der Überholende dies rechtzeitig erkennen kann. Auch das Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst kann eine unklare Verkehrslage begründen: Bremst der Vordermann grundlos ab, setzt den Blinker oder zieht erkennbar nach links, deutet das auf eine mögliche Abbiegeabsicht hin, die ein Überholmanöver in diesem Moment unzulässig macht.
Kommt es beim Überholen in einer solchen unklaren Verkehrslage tatsächlich zu einer Gefährdung des Gegenverkehrs, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 250 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Je nach den Umständen des Einzelfalls, etwa bei besonders riskantem Verhalten oder mehreren betroffenen Verkehrsteilnehmern, kann das Bußgeld auch bis zu 300 Euro betragen. Diese Sanktionen zählen damit zu den härtesten im gesamten Bereich der Überholverstöße und zeigen, wie ernst der Gesetzgeber das Überholen in unübersichtlichen Situationen nimmt.
So überholen Sie sicher und regelkonform
- 1Prüfen Sie vor dem Überholen, ob die Fahrbahnmarkierung ein Überholverbot durch eine durchgezogene Linie anzeigt.
- 2Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über die gesamte Überholstrecke einschließlich des Gegenverkehrs.
- 3Achten Sie auf Kuppen, Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, an denen die Verkehrslage unklar sein kann.
- 4Beobachten Sie das vorausfahrende Fahrzeug auf Bremslicht, Blinker oder ein Ausscheren nach links.
- 5Setzen Sie den Blinker rechtzeitig und wechseln Sie erst dann die Fahrspur, wenn der Überholvorgang sicher möglich ist.
- 6Halten Sie beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zum überholten Fahrzeug ein.
- 7Kehren Sie erst dann auf die eigene Fahrspur zurück, wenn Sie das überholte Fahrzeug im Rückspiegel vollständig sehen.
- 8Verzichten Sie beim Überholen von Kolonnen auf unnötiges Risiko und brechen Sie den Vorgang im Zweifel rechtzeitig ab.
Bußgelder und Punkte beim Überholverbot
Vereinfachte Richtwerte nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Die tatsächliche Einstufung hängt vom Einzelfall ab.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Überholen trotz durchgezogener Linie (außerorts) | 70 Euro | 1 Punkt | Nein |
| Überholen in unklarer Verkehrslage mit Gefährdung des Gegenverkehrs | 250 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
| Überholen in unklarer Verkehrslage, besonders schwerer Einzelfall | bis zu 300 Euro | 2 Punkte | ggf. 1 Monat |
| Sonstige Überholverstöße laut Bußgeldkatalog | 20 bis 300 Euro | je nach Schwere | ggf. Fahrverbot |
Kolonnen überholen: Ein besonders unfallträchtiges Manöver
Wer auf einer Bundesstraße hinter mehreren langsameren Fahrzeugen, etwa einem Traktor gefolgt von zwei Pkw, ins Stocken gerät, ist oft versucht, mehrere Fahrzeuge auf einmal zu überholen. Genau dieses Überholen von Kolonnen gehört zu den unfallträchtigsten Manövern im Straßenverkehr, weil die benötigte Überholstrecke deutlich länger ist als beim Überholen eines einzelnen Fahrzeugs und sich die Verkehrslage während des Vorgangs schnell ändern kann. Ein Fahrzeug in der Mitte der Kolonne kann zudem unerwartet die Spur wechseln oder abbremsen, ohne dass der Überholende rechtzeitig reagieren kann.
Vor jedem Überholvorgang, erst recht beim Überholen mehrerer Fahrzeuge, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug ebenso Pflicht wie eine klar erkennbare Möglichkeit, rechtzeitig und ohne Gefährdung auf die eigene Fahrspur zurückzukehren. Fehlt diese Rückkehrmöglichkeit, etwa weil der Gegenverkehr schneller näherkommt als geschätzt, bleibt oft nur eine riskante Vollbremsung oder ein gefährliches Einscheren. Wer sich nicht sicher ist, ob die Überholstrecke für das gesamte Manöver ausreicht, sollte den Vorgang besser gar nicht erst beginnen.
Rechtsüberholen auf der Autobahn: Erlaubt oder verboten?
Grundsätzlich gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen das Rechtsfahrgebot verbunden mit einem Verbot, rechts zu überholen. Wer schneller vorankommen will, muss auf der linken Spur überholen und darf nicht einfach über die rechte Spur an langsameren Fahrzeugen vorbeiziehen. Eine praktisch bedeutsame Ausnahme besteht jedoch bei dichtem oder stockendem Verkehr: Bilden sich auf mehreren Fahrspuren durch einen Stau oder zähfließenden Verkehr eigene, in etwa gleich schnelle Kolonnen, darf unter bestimmten Voraussetzungen auf der freien rechten Spur vorbeigefahren werden, auch wenn dies im Ergebnis einem Rechtsüberholen ähnelt.
Wichtig ist dabei, dass es sich tatsächlich um eine Situation mit stockendem Verkehr handelt und nicht lediglich um vereinzelt langsamere Fahrzeuge auf der linken Spur. Wer bei freier Fahrt gezielt über die rechte Spur an einem einzelnen langsameren Fahrzeug vorbeizieht, überholt weiterhin verbotswidrig rechts. Da die Grenzen im Einzelfall nicht immer eindeutig sind, lohnt sich bei einem entsprechenden Bußgeldbescheid häufig eine genaue rechtliche Prüfung, ob tatsächlich stockender Verkehr im Sinne der Ausnahme vorlag.
Haftung bei einem Unfall während des verbotenen Überholens
Neben dem Bußgeldverfahren hat ein missglücktes Überholmanöver häufig auch zivilrechtliche Folgen. Kommt es während eines verbotenen Überholvorgangs zu einem Unfall, etwa weil trotz durchgezogener Linie oder in unklarer Verkehrslage überholt wurde, trägt der Überholende in aller Regel die Hauptschuld an dem Unfall. Die Rechtsprechung geht bei einem Zusammenstoß im Zusammenhang mit einem verbotswidrigen Überholvorgang regelmäßig von einem sogenannten Anscheinsbeweis zulasten des Überholenden aus.
Dieser Anscheinsbeweis bedeutet praktisch, dass zunächst vermutet wird, der Überholende habe den Unfall durch das verbotene Manöver verursacht, sodass er im Streitfall selbst nachweisen muss, dass ihn kein oder nur ein geringeres Verschulden trifft. Für die Schadensregulierung mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung der Haftungsfrage nach einem solchen Unfall besonders wichtig ist.
Bußgeldbescheid wegen Überholverbot erhalten – was jetzt?
Wer einen Bußgeldbescheid wegen eines Überholverstoßes erhält, hat ab Zustellung in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. In dieser Frist lohnt sich ein genauer Blick auf den vorgeworfenen Sachverhalt: War die Fahrbahnmarkierung an der betreffenden Stelle tatsächlich durchgezogen und gut erkennbar, lag wirklich eine unklare Verkehrslage vor, und wurde die vorgeworfene Gefährdung des Gegenverkehrs nachvollziehbar dokumentiert? Gerade bei den härter sanktionierten Fällen mit Fahrverbot lohnt sich eine genaue Prüfung der Akte.
Da bereits ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot spürbare Folgen für die eigene Mobilität haben kann, sollten Betroffene die Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheids kann klären, ob Verfahrensfehler vorliegen, ob der Sachverhalt tatsächlich so eindeutig ist wie dargestellt, und ob sich ein Einspruch lohnt oder das drohende Fahrverbot durch eine sogenannte Vier-Monats-Regelung zeitlich verschoben werden kann.
Überholverbot – Ihre Fragen
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Lassen Sie sich unverbindlich beraten, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid wegen eines Überholverstoßes lohnt und wie Sie ein drohendes Fahrverbot möglichst abwenden.