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Verstoß in der Probezeit?

Verstoß in der Probezeit? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Als Fahranfänger gelten in der Probezeit besondere Regeln: Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Aufbauseminar und Verlängerung, weitere Verstöße im Extremfall zum Entzug. Wir prüfen Ihren Vorwurf und dessen Einstufung anwaltlich.

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A-Verstoß+2 JahreVerlängerung auf insgesamt 4 Jahre
2 Jahre reguläre Probezeit
A-Verstoß Anordnung Aufbauseminar
4 Jahre insgesamt nach Verlängerung
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Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
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Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
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Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
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So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Bußgeld in der Probezeit? Wir prüfen kostenlos, was Ihnen jetzt droht.

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Worum geht es?

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Was bedeutet ein Verstoß in der Probezeit für Ihren Führerschein?

Die Probezeit dauert regulär zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre – zusätzlich zum regulären Bußgeld. Ob ein Verstoß als A- oder B-Verstoß gilt, bestimmt Anlage 12 FeV.

Auf dieser Seite geht es um die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Vorwurfs: Wir prüfen, ob der Verstoß nachweisbar ist und richtig eingestuft wurde. Eine Übersicht aller möglichen Folgen finden Sie unter „Strafen in der Probezeit“.

Kurz erklärt
  • A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus
  • Aufbauseminar plus Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre
  • 0,0-Promille-Grenze gilt bis 21 und in der Probezeit
  • Weitere Verstöße: erst Verwarnung, dann Entzug der Fahrerlaubnis
  • Prüfung der Einstufung lohnt sich besonders in der Probezeit
A-VerstoßSchwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV, z. B. Rotlicht, Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Alkohol/Drogen – führt bereits allein zur Anordnung eines Aufbauseminars.
B-VerstoßWeniger schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV, z. B. abgefahrene Reifen oder abgelaufene HU; erst zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Verlängerung.
VerlängerungNach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
0,0 PromilleFür Fahranfänger gilt nach § 24c StVG absolutes Alkoholverbot – bereits geringste Mengen zählen als Verstoß.
Mögliche Folgen

Folgen in der Probezeit

Zusätzlich zum regulären Bußgeld drohen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.

SeminarStufe 1: Anordnung Aufbauseminar
+ 2 JahreVerlängerung auf insgesamt 4 Jahre
VerwarnungStufe 2: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
EntzugStufe 3: Entziehung der Fahrerlaubnis
Stufen nach § 2a Abs. 2 StVG. Die Maßnahmen kommen zum normalen Bußgeld, den Punkten und einem möglichen Fahrverbot hinzu.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Probezeit in Zahlen

2 Jahre
reguläre Probezeit
4 Jahre
Probezeit insgesamt nach Verlängerung
0,0 ‰
erlaubte Promillegrenze für Fahranfänger
2 B-Verstöße
lösen dieselbe erste Maßnahme aus wie ein A-Verstoß
Im Vergleich

A-Verstoß vs. B-Verstoß

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumA-VerstoßB-Verstoß
Beispiele (Anlage 12 FeV)z. B. Rotlicht, Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Alkohol oder Drogenz. B. abgefahrene Reifen, fehlende Umweltplakette, abgelaufene HU
Stufe 1Ein A-Verstoß: Aufbauseminar + Verlängerung auf insgesamt 4 JahreZwei B-Verstöße: Aufbauseminar + Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre
Stufe 2 (nach dem Seminar)Erneuter A-Verstoß: schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung (binnen 2 Monaten)Zwei weitere B-Verstöße: schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung
Stufe 3 (nach Ablauf der 2-Monats-Frist)Weiterer A-Verstoß: Entziehung der FahrerlaubnisZwei weitere B-Verstöße: Entziehung der Fahrerlaubnis
EinstufungTatbestände in Anlage 12 FeV, Abschnitt ATatbestände in Anlage 12 FeV, Abschnitt B
Ob ein Verstoß als A- oder B-Verstoß gilt, bestimmt Anlage 12 FeV – pauschale Zuordnungen wie „Abstand“ oder „Vorfahrt“ sind nicht möglich, viele dieser Verstöße sind A-Verstöße. Wir prüfen die Einstufung im Einzelfall.
Warum prüfen?

Das prüfen wir in der Probezeit

An der korrekten Einstufung hängen alle weiteren Maßnahmen.

Einstufung korrekt?Wurde der Verstoß nach Anlage 12 FeV zu Recht als A- oder B-Verstoß eingeordnet?
Vorwurf haltbar?Ist der zugrunde liegende Vorwurf – Messung, Vorfahrt, Rotlicht – überhaupt beweisbar?
Fristen eingehalten?Wurden Anhörungsfristen und Verfahrensvorschriften korrekt eingehalten?
Vorverstöße korrekt gezählt?Wurden frühere Verstöße richtig erfasst und der Probezeit zugeordnet?
Führerschein-NeuerteilungWelche Auswirkungen hat der Verstoß auf eine spätere Neuerteilung des Führerscheins?
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren ist?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Häufige Irrtümer zur Probezeit

Was viele Fahranfänger falsch einschätzen.

IrrtumWenn ich das Bußgeld zahle, hat der Verstoß keine weiteren Folgen. Fakt ansehen
FaktDie Probezeit-Maßnahmen laufen unabhängig vom Bußgeld – Zahlung ändert nichts an Aufbauseminar oder Verlängerung.
IrrtumNur Alkohol am Steuer zählt als A-Verstoß. Fakt ansehen
FaktNach Anlage 12 FeV zählen u. a. auch Rotlichtverstöße, Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h zu den A-Verstößen.
IrrtumNach dem Aufbauseminar ist der Verstoß vollständig vergessen. Fakt ansehen
FaktDas Seminar erfüllt die Auflage, der Verstoß bleibt aber aktenkundig und zählt bei künftigen Vorfällen mit.
IrrtumDie Probezeit endet automatisch pünktlich, auch bei Verstößen. Fakt ansehen
FaktEin A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Häufige Fragen

Probezeit – Ihre Fragen

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV, z. B. ein Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Alkohol bzw. Drogen am Steuer. Schon ein A-Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Probezeit schützen

In der Probezeit zählt jeder Vorwurf

Bevor Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug drohen: Lassen Sie den Vorwurf kostenlos und unverbindlich prüfen.

Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.