Verstoß in der Probezeit? Jetzt kostenlos prüfen lassen!
Als Fahranfänger gelten in der Probezeit besondere Regeln: Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Aufbauseminar und Verlängerung, weitere Verstöße im Extremfall zum Entzug. Wir prüfen Ihren Vorwurf und dessen Einstufung anwaltlich.
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Bußgeld in der Probezeit? Wir prüfen kostenlos, was Ihnen jetzt droht.
Worum geht es?
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Was bedeutet ein Verstoß in der Probezeit für Ihren Führerschein?
Die Probezeit dauert regulär zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre – zusätzlich zum regulären Bußgeld. Ob ein Verstoß als A- oder B-Verstoß gilt, bestimmt Anlage 12 FeV.
Auf dieser Seite geht es um die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Vorwurfs: Wir prüfen, ob der Verstoß nachweisbar ist und richtig eingestuft wurde. Eine Übersicht aller möglichen Folgen finden Sie unter „Strafen in der Probezeit“.
- A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus
- Aufbauseminar plus Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre
- 0,0-Promille-Grenze gilt bis 21 und in der Probezeit
- Weitere Verstöße: erst Verwarnung, dann Entzug der Fahrerlaubnis
- Prüfung der Einstufung lohnt sich besonders in der Probezeit
Folgen in der Probezeit
Zusätzlich zum regulären Bußgeld drohen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Probezeit in Zahlen
A-Verstoß vs. B-Verstoß
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | A-Verstoß | B-Verstoß |
|---|---|---|
| Beispiele (Anlage 12 FeV) | z. B. Rotlicht, Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Alkohol oder Drogen | z. B. abgefahrene Reifen, fehlende Umweltplakette, abgelaufene HU |
| Stufe 1 | Ein A-Verstoß: Aufbauseminar + Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre | Zwei B-Verstöße: Aufbauseminar + Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre |
| Stufe 2 (nach dem Seminar) | Erneuter A-Verstoß: schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung (binnen 2 Monaten) | Zwei weitere B-Verstöße: schriftliche Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung |
| Stufe 3 (nach Ablauf der 2-Monats-Frist) | Weiterer A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis | Zwei weitere B-Verstöße: Entziehung der Fahrerlaubnis |
| Einstufung | Tatbestände in Anlage 12 FeV, Abschnitt A | Tatbestände in Anlage 12 FeV, Abschnitt B |
Das prüfen wir in der Probezeit
An der korrekten Einstufung hängen alle weiteren Maßnahmen.
Häufige Irrtümer zur Probezeit
Was viele Fahranfänger falsch einschätzen.
Probezeit – Ihre Fragen
In der Probezeit zählt jeder Vorwurf
Bevor Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug drohen: Lassen Sie den Vorwurf kostenlos und unverbindlich prüfen.
Bewertungen unserer Mandanten
Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!
Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!
Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!
Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.
Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.
Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.
Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!
Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.
Sehr kompetent und unkompliziert!
Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.
Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.
Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!
Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.
Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …
Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …
Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …
Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …
Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …
Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …
Sehr schnelle und effektive Hilfe!
Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.
Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …
Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …
Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …