Bußgeld in der Probezeit – A- oder B-Verstoß?
Als Fahranfänger gelten in der Probezeit besondere Regeln: Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße können Aufbauseminar, Verlängerung und im Extremfall den Führerschein kosten. Wir prüfen, was in Ihrem Fall wirklich zutrifft.
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A-Verstoß oder B-Verstoß in der Probezeit?
Die Probezeit dauert vier Jahre und unterscheidet zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen automatisch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre aus – unabhängig vom regulären Bußgeld.
- A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus
- Aufbauseminar plus zwei Jahre Verlängerung sind die Regel
- 0,0-Promille-Grenze gilt bis 21 und in der Probezeit
- Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis
- Prüfung der Einstufung lohnt sich besonders in der Probezeit
Folgen in der Probezeit
Zusätzlich zum regulären Bußgeld drohen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
So läuft die Prüfung ab
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Probezeit in Zahlen
A-Verstoß vs. B-Verstoß
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | A-Verstoß | B-Verstoß |
|---|---|---|
| Beispiele | Rotlicht, Alkohol, Handy, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung | Kleinere Tempoverstöße, Abstands- oder Vorfahrtsverstöße |
| Folge beim 1. Verstoß | Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung | Zunächst keine Probezeit-Maßnahme |
| Folge beim 2. Verstoß | Bei erneutem Verstoß droht der Entzug | Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung |
| Einstufung | Katalog schwerwiegender Verstöße | Alle übrigen Verkehrsverstöße |
Das prüfen wir in der Probezeit
An der korrekten Einstufung hängen alle weiteren Maßnahmen.
Häufige Irrtümer zur Probezeit
Was viele Fahranfänger falsch einschätzen.
Probezeit – Ihre Fragen
In der Probezeit zählt jeder Vorwurf
Bevor Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug drohen: Lassen Sie den Vorwurf kostenlos und unverbindlich prüfen.
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