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Drogen am Steuer?

Drogen am Steuer? Vorwurf anwaltlich prüfen lassen

Wir prüfen, ob der Vorwurf trägt: THC-Wert nach § 24a Abs. 1a StVG (3,5 ng/ml), Nachweis anderer Mittel nach § 24a Abs. 2 StVG, Arzneimittelprivileg, Blutprobe und Verfahren. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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  • 30.000+ geprüfte Fälle
Nachweis möglich500 €Bußgeld ab Ersttäter
2-3 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot möglich
2 Wochen Einspruchsfrist
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemMandat digital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne Termin in der Kanzlei. Ob ein Gericht Ihr Erscheinen verlangt, klären wir im Einzelfall.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Vorwurf Drogen am Steuer? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und diskret.

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Worum geht es?

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Was passiert nach einem positiven Drogentest am Steuer wirklich?

Entscheidend ist zuerst, welche Substanz festgestellt wurde. Für Cannabis gilt seit dem 22.08.2024 eine eigene Regel: Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum fährt. Für andere berauschende Mittel aus der Anlage zu § 24a StVG (z. B. Amphetamin, Kokain, Heroin) genügt nach § 24a Abs. 2 StVG der Nachweis der Substanz im Blut; ausgenommen ist die bestimmungsgemäße Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels.

Kommen Ausfallerscheinungen oder Fahruntüchtigkeit hinzu, liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, bei einer konkreten Gefährdung anderer nach § 315c StGB. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt zusätzlich ein absolutes Cannabisverbot nach § 24c StVG.

Kurz erklärt
  • Ordnungswidrigkeit oder Straftat – je nach Einzelfall
  • Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzlich eine MPU anordnen
  • Blutprobe und Verfahren sind rechtlich angreifbar
  • THC: gesetzlicher Grenzwert 3,5 ng/ml im Blutserum
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur binnen 2 Wochen ab Zustellung
§ 24a Abs. 1a StVG (THC)Ordnungswidrigkeit ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei Mischkonsum mit Alkohol gilt ein erhöhter Regelsatz.
§ 24a Abs. 2 StVG (andere Mittel)Ordnungswidrigkeit bei Nachweis einer Substanz aus der Anlage zu § 24a StVG im Blut. Ausnahme: bestimmungsgemäß eingenommene, verschriebene Arzneimittel.
§ 316 / § 315c StGBStraftat, wenn Fahruntüchtigkeit etwa durch Ausfallerscheinungen belegt ist; bei konkreter Gefährdung anderer § 315c StGB.
Blutprobe als BeweisEntnahme, Lagerung und Auswertung der Blutprobe müssen korrekt dokumentiert sein, sonst ist sie angreifbar.
Mögliche Folgen

Das droht bei Drogen am Steuer

Bußgeldrecht und Fahrerlaubnisrecht greifen oft zusammen und verschärfen die Folgen.

ab 500 €Geldbuße
2-3Punkte
1 Monat / MPU-RisikoFahrverbot
Grenzwerte und Rechtsfolgen ändern sich häufig und hängen vom Einzelfall ab – eine pauschale Einschätzung wäre unseriös.Alle Folgen im Detail
Zahlen & Fakten

Drogen am Steuer in Zahlen

500€
Bußgeld für Ersttäter (ab)
1Monat
Fahrverbot möglich
2Punkte
in Flensburg (Ersttäter)
2Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung
Richtwerte

Folgen im Überblick

Ungefähre Werte je nach Fallgruppe – die tatsächliche Einstufung hängt immer vom Einzelfall ab.

FallgruppeBußgeld / GeldstrafePunkteFahrverbot / Führerscheinentzug
THC ab 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG), Erstverstoß500 €21 Monat
THC und Alkohol (Mischkonsum)1.000 €21 Monat
Andere Drogen (§ 24a Abs. 2 StVG), Erstverstoß500 €21 Monat
Andere Drogen, Wiederholungsfall1.000 € (dritter Verstoß 1.500 €)23 Monate
Mit Ausfallerscheinung (Straftat, § 316 StGB)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr3Entzug möglich + MPU
Mit Gefährdung anderer (§ 315c StGB)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre3Entzug wahrscheinlich + MPU
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Die tatsächliche Höhe von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot hängt von Substanz, festgestelltem Wert und Einzelfall ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Fall

Verfahren rund um Drogen am Steuer bieten oft mehrere Ansatzpunkte.

BlutentnahmeErfolgte die Entnahme form- und fristgerecht, mit gültiger Anordnung und lückenloser Dokumentation?
Zeitpunkt des KonsumsLiegt der nachgewiesene Konsum tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt?
Zuverlässigkeit von SchnelltestsWurde ein Vortest korrekt durchgeführt, oder besteht eine Verwechslungs- oder Fehlerquelle?
AusfallerscheinungenSind angebliche Ausfallerscheinungen im Protokoll tatsächlich nachvollziehbar dokumentiert?
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, dass gerade Sie das Fahrzeug geführt haben?
Fristen und ZustellungWurden Anhörung, Fristen und Zustellung des Bescheids ordnungsgemäß eingehalten?
Nicht jeder Einwand führt zum Erfolg. Wir prüfen ehrlich, welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall tatsächlich bestehen, und versprechen kein bestimmtes Ergebnis.
Irrtümer & Fakten

Was stimmt wirklich bei Drogen am Steuer

Rund um Drogen im Straßenverkehr halten sich hartnäckige Irrtümer.

IrrtumEin Tag danach ist man wieder clean. Fakt ansehen
FaktManche Substanzen, etwa THC, sind je nach Konsummuster deutlich länger im Blut nachweisbar als nur einen Tag.
IrrtumNur harte Drogen zählen als Verstoß. Fakt ansehen
FaktAuch Cannabis ist erfasst: ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG. Für andere in der Anlage zu § 24a StVG gelistete Substanzen genügt der Nachweis im Blut (§ 24a Abs. 2 StVG).
IrrtumEin Schnelltest der Polizei reicht als Beweis. Fakt ansehen
FaktVortests sind nur ein Indiz – rechtlich verwertbar ist erst die labortechnische Auswertung der Blutprobe.
IrrtumCBD-Produkte sind immer unproblematisch. Fakt ansehen
FaktManche CBD-Produkte enthalten THC-Spuren, die in einer Blutprobe zu einem positiven Befund führen können.
Häufige Fragen

Drogen am Steuer – Ihre Fragen

Ohne Ausfallerscheinungen ist es in der Regel eine Ordnungswidrigkeit: bei Cannabis nach § 24a Abs. 1a StVG ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum, bei anderen berauschenden Mitteln nach § 24a Abs. 2 StVG bei Nachweis der Substanz im Blut. Kommen Ausfallerscheinungen oder Fahruntüchtigkeit hinzu, kann eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen, bei Gefährdung anderer nach § 315c StGB.
Jetzt handeln

Beim Drogenvorwurf steht viel auf dem Spiel

Bußgeld, Punkte und Fahrerlaubnis hängen oft zusammen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen.

Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

★★★★★4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen
★★★★★

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung
★★★★★

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung
★★★★★

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung
★★★★★

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung
★★★★★

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung
★★★★★

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung
★★★★★

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung
★★★★★

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung
★★★★★

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung
★★★★★

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung
★★★★★

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung
★★★★★

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung
★★★★★

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung
★★★★★

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung
★★★★★

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung
★★★★★

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung
★★★★★

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung
★★★★★

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung
★★★★★

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Auszug aus Mandantenbewertungen im verlinkten Google-Profil. Die Bewertungen können sich auf die Bearbeitung durch das Anwaltsbüro Scheid oder durch Partneranwältinnen und Partneranwälte des Netzwerks beziehen. Durchschnittswert und Anzahl: siehe Google-Profil.