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Alkohol-Vorwurf?

Alkohol am Steuer? Jetzt kostenlos prüfen lassen!

Schon ab 0,3 Promille kann eine Trunkenheitsfahrt zur Straftat werden, ab 1,1 Promille gilt sie in jedem Fall als solche. Wir ordnen Ihren Fall ein und zeigen auf, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • 30.000+ geprüfte Fälle
Ordnungswidrigkeit0,8
0,5 ‰ ab hier Bußgeld & Punkte
1,1 ‰ gilt als Straftat
2 Wochen Einspruchsfrist
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Deutschlandweite Verteidigung
  • Schnelles Handeln bei Fristen
Ihre Vorteile

Warum Betroffene uns vertrauen

Einfach und bequemDigital abwickeln, ohne unnötigen Papierkram und ohne persönliches Erscheinen.
Spezialisiert auf VerkehrsrechtKompetente Unterstützung im Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Deutschlandweite VerteidigungWir unterstützen Sie unabhängig davon, wo in Deutschland Sie wohnen.
Schnelles HandelnWir behalten wichtige Fristen im Blick und können kurzfristig die notwendigen Schritte einleiten.
Kostenlose ErsteinschätzungLassen Sie Ihren Fall zunächst kostenfrei prüfen und erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen.
Persönliche UnterstützungKeine anonyme Abfertigung: Bei Fragen stehen Ihnen echte Ansprechpartner zur Seite.
So einfach geht's

So funktioniert die kostenlose Prüfung

Drei Schritte, digital und unverbindlich – ohne unnötigen Papierkram.

01Formular ausfüllenFüllen Sie unser kurzes Formular aus und schildern Sie uns Ihren Verkehrsrechtsfall – Unterlagen können Sie bei Bedarf später ergänzen.
02Kostenfreie Experteneinschätzung erhaltenUnsere Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei. Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritten.
03Bußgeldbescheid anfechtenWenn sich ein Vorgehen lohnt, beauftragen Sie uns. Wir kümmern uns um den Einspruch und das weitere Vorgehen.
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Vorwurf Alkohol am Steuer? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und diskret.

Schritt 1 von 333%

Worum geht es?

Wählen Sie den Vorwurf, um den es geht.

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Das sagen Betroffene

Bewertungen unserer Mandanten

4,9von 5 – auf Basis echter Google-Bewertungen

Um ehrlich zu sein, hatte ich nicht daran geglaubt, dass sich mein Bußgeldbescheid anfechten lässt, aber es lohnt sich immer zu probieren, insbesondere wenn die Prüfung wie bei den Bußgeld-Experten kostenlos ist. Danke!

S
Sandra M.Google-Bewertung

Unglaublich gute Arbeit, die Frau Ghassemi da geleistet hat. Sie hat mich aus einer ausweglosen Situation rausgeholt – und das mit der größten Coolness, die eine Anwältin haben kann. Super Leistung, definitiv eine Empfehlung!

P
Patrick M.Google-Bewertung

Sehr zufrieden! Schnelle Reaktion und Bearbeitungszeit, kompetente und bedarfsgerechte Beratung. Jederzeit gerne wieder. Frau Ghassemi ist einfach unschlagbar, kann jedem nur empfehlen. Vielen Dank!

A
Anju S.Google-Bewertung

Führerschein hab ich zwar nicht zurückbekommen, aber Frau Ayasil war eine sehr kompetente und super freundliche Sachbearbeiterin.

M
Marcel H.Google-Bewertung

Ich kann Frau Ghassemi Jangjoo und die Bußgeld-Experten nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und absolut kompetent. Daumen hoch.

N
Nils H.Google-Bewertung

Super Beratung und Ausführung und spitze Zusammenarbeit seitens der Kanzlei und Mitarbeiter – einfach Top.

K
Kai B.Google-Bewertung

Sehr kompetent, prägnant und stets lösungsorientiert im Sinne des Mandanten. Kann ich nur weiterempfehlen!

M
Munich FinanzGoogle-Bewertung

Wurde bestens beraten. Frau Ghassemi ist sehr freundlich und kompetent.

N
Nai B.Google-Bewertung

Sehr kompetent und unkompliziert!

E
Elias W.Google-Bewertung

Frau Ghassemi, sehr freundlich und hilfsbereit. Vielen Dank.

M
Mario G.Google-Bewertung

Hier wurde mir schnell und unkompliziert geholfen.

S
Sebastian K.Google-Bewertung

Sie haben sehr gute Arbeit geleistet, leider finde ich, dass sich ihr Mandant, der zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, zu wenig informiert hat!

J
Julius K.Google-Bewertung

Bin sehr zufrieden mit dem Ausgang meiner Strafsache, mir wurde sehr gut geholfen, jedoch dauert eine Antwort auf eine E-Mail relativ lange. Bei einem Anruf bekommt man meist schneller geholfen. Aber ansonsten Top-Leistung.

L
Lukas F.Google-Bewertung

Wer Probleme mit einem Bußgeldbescheid hat, für den ist das der beste Ansprechpartner …

U
Uwe M.Google-Bewertung

Die Anwältin nimmt sich immer Zeit und hört genau zu. Die Beratung ist sehr gut und detailliert …

B
BaroGoogle-Bewertung

Bin mega dankbar, dass ich mich am Ende für diese Kanzlei bzw. Tobias Paust entschieden habe. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass man sich Zeit für mich nimmt …

T
Thomas C.Google-Bewertung

Dies ist eine sehr freundliche, hilfsbereite Kanzlei. Die Kanzlei tut ihr Bestes und hat bei mir auch vollen Erfolg erzielt …

N
Nicole P.Google-Bewertung

Ich war vom ersten Kontakt bis zum Ende des Rechtsbeistandes positiv eingestellt. Ich wurde sehr gut beraten und begleitet …

V
Volker V.Google-Bewertung

Sehr sympathisch und kompetent, habe mich sehr aufgehoben gefühlt – würde noch mehr als 5 Sterne geben …

Z
Zilan C.Google-Bewertung

Sehr schnelle und effektive Hilfe!

C
Carmen W.Google-Bewertung

Spitze – kann man ganz klar weiterempfehlen.

S
Sabina V.Google-Bewertung

Ich kann die Anwältin Sara Ghassemi Jangjoo nur jedem empfehlen. Sie hat sich um alles schnell und zuverlässig gekümmert …

A
Andreas A.Google-Bewertung

Ich bin sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Es war sehr professionell, und ich habe auch immer schnelle Antworten erhalten …

S
Steffen H.Google-Bewertung

Ich wurde super betreut – nach der Online-Anfrage hat sich bereits am gleichen Tag (Sonntag!) jemand bei mir gemeldet …

R
Richard S.Google-Bewertung
Echte Kundenstimmen – alle Bewertungen finden Sie in unserem Google-Profil.

Ab welchem Promillewert drohen Strafe und Führerscheinentzug?

Ob eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gilt, hängt vom gemessenen Promillewert und von sichtbaren Ausfallerscheinungen ab. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, ab 1,1 Promille oder bei erkennbaren Ausfällen bereits ab 0,3 Promille wird daraus eine Straftat mit weitreichenden Folgen.

Kurz erklärt
  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG
  • Ab 1,1 Promille: Straftat nach §316 StGB
  • 0,0-Promille-Grenze in Probezeit und unter 21
  • Ausfallerscheinungen machen bereits ab 0,3 Promille strafbar
  • Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid: 2 Wochen
0,5 Promille – OrdnungswidrigkeitAb 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG vor – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot drohen.
1,1 Promille – StraftatAb 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat nach §316 StGB mit Führerscheinentzug.
0,0 Promille – FahranfängerFür Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze nach §24c StVG.
Ausfallerscheinungen ab 0,3 PromilleZeigen sich Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Mögliche Folgen

Das droht bei Alkohol am Steuer

Von Bußgeld über Punkte bis zum Führerscheinentzug – abhängig vom Promillewert.

ab 500 € bzw. TagessätzeGeldbuße / Geldstrafe
2-3 PunktePunkte in Flensburg
1-3 Monate bzw. EntzugFahrverbot / Führerscheinentzug
Bei einer Straftat ab 1,1 Promille droht statt eines bloßen Fahrverbots der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und ggf. MPU.Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Alkohol am Steuer in Zahlen

500
Mindestbußgeld ab 0,5 Promille
3 Punkte
Maximal mögliche Punkte in Flensburg
2 Wochen
Frist für Einspruch gegen den Bescheid
6 Monate
Mindestsperrfrist nach Führerscheinentzug
Richtwerte im Überblick

Promillegrenzen und mögliche Folgen

Ungefähre Richtwerte für Ersttäter ohne Vorfälle – die tatsächliche Strafe hängt vom Einzelfall ab.

PromillebereichBußgeld / GeldstrafePunkteFahrverbot / Entzug
0,3 ‰ mit AusfallerscheinungenGeldstrafe (Tagessätze)3 PunkteFührerscheinentzug möglich
0,5 – 1,09 ‰ab 500 € Bußgeld2 Punkte1-3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 ‰Geldstrafe (Tagessätze)3 PunkteFührerscheinentzug + Sperrfrist
Wiederholungsfallhöhere Geldstrafe3 Punktelängere Sperrfrist, oft MPU
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat mit Führerscheinentzug statt eines bloßen Fahrverbots – die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Alkohol-Vorwurf

Gerade bei Alkoholdelikten gibt es oft entscheidende Ansatzpunkte.

MessverfahrenWar die Atemalkoholmessung geeicht und korrekt durchgeführt, oder wurde zusätzlich eine Blutprobe genommen?
Wartezeiten bei der BlutentnahmeWurden vorgeschriebene Wartezeiten und Abläufe bei der Blutentnahme eingehalten und sauber dokumentiert?
Nachtrunk-EinwandWurde Alkohol erst nach der Fahrt konsumiert, kann sich der gemessene Wert anders erklären lassen.
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, dass Sie tatsächlich Fahrzeugführer waren und nicht eine andere Person?
Zeitpunkt der FahrtLiegen Fahrtzeitpunkt und Messzeitpunkt so weit auseinander, dass sich Rückrechnungen anzweifeln lassen?
Fristen und FormfehlerWurden Anhörungs- und Einspruchsfristen sowie formale Vorgaben im Bußgeld- oder Strafverfahren eingehalten?
Ob sich einer dieser Ansatzpunkte in Ihrem Fall auswirkt, hängt vom Einzelfall ab – ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht versprechen.
Irrtümer & Fakten

Irrtümer rund um Alkohol am Steuer

Weit verbreitete Annahmen im Faktencheck.

IrrtumEin Bier ist immer unbedenklich. Fakt ansehen
FaktSchon ein Bier kann je nach Körpergewicht und Verträglichkeit über 0,3 Promille bringen – ab dieser Grenze drohen bei Ausfallerscheinungen bereits strafrechtliche Folgen.
IrrtumAm nächsten Morgen bin ich sicher wieder nüchtern. Fakt ansehen
FaktDer Körper baut Alkohol nur langsam ab, häufig um 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Am Morgen danach kann der Wert noch deutlich über der Grenze liegen.
IrrtumEine MPU gibt es nur bei Wiederholungstätern. Fakt ansehen
FaktAuch bei einem ersten Vorfall kann bei hohen Promillewerten oder besonderen Umständen bereits eine MPU angeordnet werden.
IrrtumMit dem Fahrrad ist Alkohol am Steuer kein Thema. Fakt ansehen
FaktAuch für Radfahrer gelten Grenzwerte – ab 1,6 Promille liegt regelmäßig eine Straftat mit möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis vor.
Häufige Fragen

Alkohol am Steuer – Ihre Fragen

Bei 0,5 bis 1,09 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot vor. Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille handelt es sich um eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
Jetzt handeln

Bei Alkohol am Steuer zählt jede Einschätzung

Gerade bei Alkoholdelikten ist eine frühe, verständliche Einordnung wichtig. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.